Frage an Norbert Brackmann von Susanne N. bezüglich Frauen
Thema Mütterrente: Die Rentenversicherung hat die Beschlüsse der Koalition zur Rentenpolitik scharf kritisiert. Die angekündigte Mütterrente sei verfassungswidrig, wenn sie – wie vorgesehen – aus Beitragsmitteln finanziert werde, sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische. "Schließlich kommen die Kindererziehungszeiten auch Personen zugute, die gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern beispielsweise bei einem Versorgungswerk", sagte Rische.
Dies gilt etwa für Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte, die über solche berufsständischen Versorgungswerke für das Alter abgesichert sind und deshalb auch als Angestellte nicht in die Rentenkasse einzahlen müssen. Die Honorierung der Kindererziehung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müsse deshalb wie bisher vollständig aus Steuermitteln erfolgen, argumentierte Rische weiter.
Wieso wird die Mütterrente aus der Rentenversicherung finanziert, wenn sie doch gar nicht durch Beiträge herbeigeführt wurde? Slebst der Generalsekretär der CDU, Peter Tauber kann dieses bei Hart aber fair nicht begründen. Volle Kassen sind doch kein Grund, sondern ich erwarte eine inhaltliche Begründung! Sonst könnten doch die Rentenbeiträge gesenkt werden. MfG Susanne Nowacki
Sehr geehrter Frau Nowacki,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Mai 2014.
Die Finanzierung innerhalb der Rentenversicherung ist ein Zeichen der Solidarität mit den Müttern, die Kinder vor 1992 geboren haben. Viele Frauen der älteren Generation haben ihren Beruf aufgegeben und sich um die Kinder gekümmert.
Die Kritik der Rentenversicherung an der Mütterente ist mir bekannt. Der Rentenversicherung und den Sozialversicherungen sind jedoch solidarische bzw. versicherungsfremde Leistungen nicht neu. Die abschlagsfreie Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 ist ja ebenso eine versicherungsfremde Leistung wie die Rente für Spätaussiedler oder auch die Rente für Hinterbliebene. Zudem zahlt der Bund bereits heute einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 81 Milliarden Euro in die Rentenkasse. Dazu gehören die seit dem 1. Juni 1999 zu zahlenden pauschalen Beiträge für die Kindererziehungszeiten in Höhe von 11,4 und 11,9 Mrd. Euro jährlich.
Der aktuelle Rentenbeschluss stellt eine Abwägung dar, um den Bundeshaushalt unter den aktuellen europäischen Rahmenbedingungen nicht über Gebühr zu belasten. Ab 2019 wird der Bundeszuschuss zudem schrittweise angehoben. Damit werden die zu erwartenden Mehraufwendungen zum Teil aus Steuermitteln ausgeglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann