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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Susanne N. •

Frage an Norbert Brackmann von Susanne N. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Brackmann,
angesichts der aktuellen Diskussion zur Veränderung bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen stellen sich mindestens folgende Fragen: Wieso soll entgegen dem Urteil des BVerG die 50% Beteiligung der Prämienzahler reduziert werden, um die LV zu stärken? Warum tritt das Bafin nicht als Verbraucherschützer, sondern als Sprachrohr der Lebensversicherungsbranche auf? Wie soll man eine private Altersvorsorge aufbauen, wenn ständige Gesetzesänderungen keinen Bestandschutz und Planungssicherheit geben?

Zitat: Staatliche Aufsicht gibt Versicherungsbranche Schützenhilfe
BdV kritisiert fehlende Neutralität der BaFin

Mit großer Besorgnis reagiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) auf die jüngsten Äußerungen von Vertretern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Die staatlichen Aufseher schlagen sich auf die Seite der Versicherungsunternehmen“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Hintergrund sind unter anderem Planungen zur Neuregelung der Überschussbeteiligung und die Einordnung der Zinszusatzreserve. „Sowohl bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven als auch bei den Zinszusatzreserven sollen die Kunden Verzicht üben, um die Unternehmen zu stärken“, so Kleinlein. „Da ist es zynisch, dass die Aufsichtsbehörde dann um Mitleid für die Unternehmen wirbt.“

Bei den Bewertungsreserven handelt es sich um Gelder, an denen nach Verfassungsgerichtsurteil die Kunden beteiligt werden müssen. Dennoch soll nach Wünschen der Versicherungsbranche und der Aufsichtsbehörde ein Großteil dieser Reserven zukünftig bei den Versicherungsunternehmen verbleiben. mehr unter bundderversicherten.de
Henstedt-Ulzburg, 11.02.2014 Bund der Versicherten
MfG Susanne Nowacki

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Nowacki,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Ihre Sorge um Ihre Lebensversicherung kann ich gut verstehen.

In den Koalitionsverhandlungen haben CDU/CSU und SPD vereinbart, Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes zu erarbeiten. Im Interesse der Versichertengemeinschaft wollen wir geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Stabilität der Lebensversicherungen treffen.

Wir brauchen einen gerechten Ausgleich, damit die Erfüllbarkeit der Verträge und Ansprüche der Versicherten insgesamt sichergestellt werden. So sind die hohen Bewertungsreserven von Vorteil für die Versicherten, die jetzt zur Auszahlung kommen. Einen Nachteil hätten Versicherte, deren Verträge zu späteren Jahren ausgezahlt werden. Es geht nicht und ging nie darum, einen einseitigen Vorteil für die Versicherungen zu begründen.

Der Fraktion liegt derzeit kein Gesetzesentwurf vor. Andere Medienbehauptungen fallen in den Bereich der Spekulation.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann