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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Johann R. •

Frage an Norbert Brackmann von Johann R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Brackmann

Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) äußerst wirksames Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in seinen Gutachten von 1999 und 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildet. Nach den Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurden sehr viele GesprächspsychotherapeutInnen zu Psychotherapeuten approbiert.

Zurzeit kann aber de facto in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte. Dadurch ist der Anteil der Gesprächspsychotherapeuten an der Gesamtzahl aller PsychotherapeutInen rapide gesunken, obwohl er vor dem PsychThG enorm groß war.

Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: „Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“

Fragen: 1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses)?
2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

Freundliche Grüße von
Johann Röhl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Röhl,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen ein sehr spezielles Thema an. Ich bin zwar kein Gesundheitspolitiker, sondern Haushaltspolitiker, dennoch möchte ich Ihnen meinen Eindruck schildern.

Eine solche von Ihnen angesprochene Regelung ist Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses als Organ der Selbstverwaltung in unserem Gesundheitssystem, die sich seit vielen Jahren bewährt hat und verantwortungsbewusste Arbeit leistet.
Eine Staatsmedizin, in der von oben herab alles bestimmt und bis ins kleinste Detail geregelt wird, lehnt die Union ab.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann