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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Gabriele P. •

Frage an Norbert Brackmann von Gabriele P. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Brackmann,

ich bin rechtliche Betreuerin und hätte gerne gewusst, ob Sie über unsere Arbeitsbedingungen informiert sind und inwieweit das Thema "Betreuung" in Ihrem Programm verankert ist.

Die zur Verfügung stehende Zeit für einen Betreuten umfasst im Durchschnitt 3,2 Stunden im Monat. Eine professionelle Arbeit ist in dieser Zeit nicht möglich.
Wir benötigen für die vielfachen, stetig steigenden Anforderungen in den unterschiedlichsten Bereichen für unsere Betreuten mehr Zeit und eine besssere Vergütung.
Zudem benötigt der Bereich Betreuung unbedingt eine Fachlichkeit für die Ausübung des Berufs.
Es gibt noch mehr Punkte, die unserer Meinung nach einer Reform benötigen, ich würde mich aber sehr freuen, wenn ich zu diesen 3 Punkten ein feedback erhalten würde.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Petersen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Petersen,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die Zahl der vergüteten Stunden richtet sich nach der Lebenssituation des Betreuten und der Dauer der Betreuung. Darüber hinaus hängt der Aufwand der Betreuung und damit die Höhe der Vergütung davon ab, ob der Betreute mittellos ist. Die monatlich vergüteten Stunden schwanken dabei zwischen 2 und 8,5 Stunden (§5 VBVG). Dabei werden in den ersten drei Monaten zwischen 4,5 und 8,5 Stunden vergütet. In den Folgemonaten der Betreuung sinkt die Zahl der vergüteten Stunden dann auf bis zu 2,0 (mitteloser Betreuter, der in einem Heim lebt). Die Höhe und die Zahl der Stundensätze wurde seinerzeit aufgrund umfangreicher empirischer Daten festgelegt und im Bundestag von allen Fraktionen einstimmig verabschiedet. Diese Differenzierung ist grundsätzlich weiterhin sinnvoll. Innerhalb dieses Systems wollen wir aber eine Anhebung der Stundenzahl bzw. der Stundensätze prüfen.

Für CDU und CSU erfüllen Berufsbetreuer eine für unsere im demographischen Wandel begriffene Gesellschafft wichtige Aufgabe. Wir wollen daher die Arbeit der Berufsbetreuer auch finanziell besser honorieren und dazu eine Anhebung der Vergütungssätze prüfen.

Die CDU hat sich deswegen unter anderem bereits erfolgreich für eine Umsatzsteuerbefreiung eingesetzt. Zum 1. Juli 2013 ist diese auf dem Weg gebracht geworden. Diese Maßnahme führt faktisch zu einer deutlichen Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer. Als Beispiel: Der Einkommenszuwachs beträgt künftig in der höchsten Vergütungsstufe (Stundensatz von 44 Euro) 7,02 Euro pro Stunde.

Im Betreuungsrecht gilt grundsätzlich der Vorrang der ehrenamtlichen vor der berufsmäßigen Betreuung (§1897 VI BGB). Das Leitbild des Gesetzgebers ist folglich die unentgeltliche Übernahme der Betreuung - etwa durch Angehörige. Nur wenn niemand zur Verfügung steht, ist ein berufsmäßiger Betreuer zu bestellen. Vor dem Hintergrund dieses Leitbildes bin ich leider skeptisch eingestellt, was die Forderung nach Zusatzqualifikationen oder eine institutionelle Weiterentwicklung des Berufsstandes betrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann