Frage an Norbert Brackmann von Dagmar de R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brackmann,
einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juni d.J. entnehme ich, dass im Bundestag angeblich ein Antrag der Oppositionsparteien abgelehnt worden sei, bei dem es um den möglichen Auftrag an die Bundesjustziministerin Leutheusser-Schnarrenberger ging, sich bezugs des Falles „Gustl Mollath“ an den Menschenrechtsausschuss zu wenden.
Dem Artikel entnehme ich weiterhin, dass dieser Antrag mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt worden sei.
Ich hätte gerne gewusst, ob Sie an dieser Abstimmung teilgenommen und im Sinne der Ablehnung votiert haben und wenn beides zutrifft, welche persönliche Begründung Sie jenseits des Ihnen qua Parteizugehörigkeit auferlegten Abstimmungsverhaltens für dieses Votum gefunden haben.
Über eine kurzfristige Beantwortung würde ich mich sehr freuen. Bei Nichtbeantwortung gehe ich selbstverständlich davon aus, dass Sie mein Schreiben, so wie auch schon die Vorlage zu dem erwähnten Antrag, ganz schlicht überlesen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar de Raad
Sehr geehrte Frau de Raad,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Als ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses nehme ich an den Sitzungen des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe nicht teil. Daher habe ich auch nicht an der von Ihnen angesprochenen Abstimmung innerhalb dieses Ausschusses teilgenommen.
In der Tat wurde jedoch der Tagesordnungspunkt 15 – Unterrichtung durch die Bundesregierung über den polizeilichen und justiziellen Umgang mit Gustl Ferdinand Mollath – mit den Stimmen der Regierungskoalition abgesetzt. Abgesehen davon, dass die alleinige Zuständigkeit für diesen Fall beim bayerischen Landtag liegt, möchten wir zunächst einmal den Ausgang des laufenden Untersuchungsausschusses im Landtag sowie die Prüfung der Anträge von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens durch das Landgericht Regensburg abwarten. Das schließt eine zukünftige Unterrichtung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe durch die Bundesregierung aber keinesfalls aus.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann