Frage an Norbert Brackmann von Alexander M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brackmann,
ich bin völlig irritiert von der Haltung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zur Umsetzung bzw. Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.
Die schwarz-gelbe Koalition weigert sich ja schlicht und ergreifend den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung über den bloßen Stimmenkauf hinaus zu erweitern.
Nun verstehe ich die Einwände ihrer Partei und die der FDP die sie dazu bewegten den von den Linken, der SPD und den Grünen vorgebrachten und unterstützten Gesetzentwürfen nicht zuzustimmen. Von nicht klar umrissenen Straftatbeständen und zweifelhaften Abgrenzungen war dabei in den Redebeiträgen zu hören.
Jedoch wurde auch immer wieder deutlich, dass sowohl die Union als auch die FDP dieses Vorhaben grundsätzlich als richtig ansah. Nur wurde von den regierenden Parteien niemals auch nur ein Gesetzesentwurf zur Abstimmung gestellt, der den Ansprüchen der Union und FDP genügt. Warum nicht?
Immerhin werden doch auch sie der Meinung sein, dass die Vorteilnahme von Abgeordneten zur Durchsetzung ganz klar einseitiger Interessen unter Strafe gestellt gehört.
Man sollte doch annehmen, dass in ihrer Fraktion der Sachverstand vorhanden ist, ein solches Gesetz zufriedenstellend zu formulieren.
Bei so vielen von der Öffentlichkeit als strafwürdig empfundenen Vorgängen aus dem Bereich des Wirtschaftslobbyismus in der Spitzenpolitik (Roland Koch und Bilfinger Berger, Wolfgang Clement und Adecco, die FDP und eigentlich jeder Unternehmensverband, Schäuble der Positionspapiere der Deutschen Bank als deutsche Beiträge zur Lösung der Schuldenkrise an EU-Gremien weiterleitet, etc. etc. etc.) fange nicht nur ich langsam an daran zu zweifeln ob die Bürger dieses Landes im regulären Politikbetrieb überhaupt noch vertreten werden wenn sie sich nicht, wie bei der Energiewende auf der Straße Gehör verschaffen, also ob wir hier eigentlich noch in einem demokratischen Staat leben.
Klären sie mich bitte auf...
Sehr geehrter Herr Mai,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag setzt sich unvermindert gegen Korruption auch und besonders im Bundestag ein.
Der Stimmenkauf - sicher eines der schwerwiegendsten Delikte - ist bereits nach §108e Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt. Jedoch bin auch ich der Ansicht, dass weiterer Handlungsbedarf besteht um Korruption auf breiter Front zu bekämpfen.
Die von der Opposition bisher eingereichten Vorschläge sind für eine sachgemäße strafrechtliche Erfassung von Korruptionssachverhalten leider ungenügend. Die vor-gelegten Entwürfe zur Umsetzung der UN-Konvention stellen die Abgeordneten mit Richtern und Beamten nahezu gleich. Folgt man den Entwürfen, liegt es zukünftig im Ermessen der Staatsanwaltschaften zu beurteilen, welches Verhalten dem parlamentarisch Üblichen entspricht und was davon abweicht. Eine derartige Erweiterung des staatsanwaltlichen Wertungsspielraums ist nach meiner Ansicht unvereinbar mit der grundgesetzlichen Maxime, dass die Abgeordneten einzig und allein ihrem Gewissen verpflichtet sind. Nach dem Grundgesetz, das die Gewaltenteilung als eines seiner Grundprinzipien kennt, ist eine derartige Verbindung äußerst bedenklich. Der Abgeordnete als Teil der gesetzgebenden Gewalt muss auch weiterhin uneingeschränkt die Bürgerinnen und Bürger vertreten und nicht von der Bewertung seines Handelns durch die Exekutive abhängig sein, die selbst nur dem Gesetz verpflichtet ist.
Die CDU/CSU-Fraktion hat den bisherigen Vorschlägen nicht die Zustimmung verweigert, ohne selbst über eine konstruktive und ausgewogene Möglichkeit zur Umsetzung der UN-Konvention zu beraten. Meines Erachtens wird die Anhörung zu den Oppositionsentwürfen im Rechtsausschuss am 14. Oktober 2012 von zentraler Bedeutung für diese Debatte sein. Unter Einbeziehung ihrer Ergebnisse werden wir einen Umsetzungsvorschlag erarbeiten, der den Ansprüchen an einen demokratisch verfassten Staat genügt.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Brackmann