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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Dietrich S. •

Frage an Norbert Brackmann von Dietrich S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brackmann,

am 5.02.2010 bzw. 12.02.2010 wurden ich und meine Ehefrau von der DAK benachrichtigt, dass ab März 2010 ein Zusatzbeitrag in Höhe von 8,--€ mtl. zu zahlen sei.
Der Beitrag wurde aber erstmalig zum 01.02.2010 erhoben. Lt. BGM heißt es aber, wie Sie wissen, das die Mitglieder einen Monat vor der ersten Erhebung zu benachrichtigen sind. ! ??
Als Bestätigung für die steuerliche Geltendmachung wurden mir nur Beiträge für 10 Monate = 80 € aufgeführt, obwohl von uns aber Beiträge für 11 Monate = 96 € geltend gemacht wurden.
Für das Kalenderjahr 2011 werden dann Beiträge für 13 Monate = 104 € bestätigt, obwohl alle Jahre mit 12 Monaten enden.
Ich erkenne diese Rechnungsweise nicht an , da diese nicht den Richtlienien des BGM entsprechen.
Es besteht der Verdacht, das die DAK sich in 2010 bewußt um einen Monat = ca. 39 Mill-€ ärmer gerechnet hat um die angebliche Notwendigkeit der Einführung eines Zusatzbeitrages zu unterstreichen. - Mich interessiert, wie Sie als Mitglied des Finanzausschusses und als Jurist über diese Verhaltensweise der DAK denken und welche Maßnahmen dagegen einzuleiten sind.

Mit freundlichem Gruß

Dietrich Scharenberg.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scharenberg,

bei der von Ihnen geschilderten Problematik handelt es sich nicht um eine Frage der Auslegung des Gesetzes oder sonst eine Frage, die den Gesetzgeber (Bundestag) unmittelbar betrifft. Klar ist, dass die tatsächlich zu Recht gezahlten Zusatzbeiträge komplett steuerlich berücksichtigt werden. Bei allen darüber hinaus gehenden Fragen handelt es sich offensichtlich um unterschiedliche Auffassungen zwischen Ihnen und Ihrer Krankenversicherung. Eine rechtliche Bewertung dieses Sachverhaltes ist mir nicht erlaubt. Nach dem Rechtsberatungsgesetz sind dazu nur bestimmte Berufsgruppen, insbesondere zugelassene Rechtsanwälte berechtigt. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich mich in meiner Antwort auf diese Zeilen beschränken muss.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann