Frage an Norbert Brackmann von Sebastian L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brackmann,
wie stehen Sie zu dem Gesetzesentwurf des Jahressteuergesetzes 2013 und der damit verbundenen Problematik Gemeinnützigkeit von NGO´s durch Verfassungsschutz aberkennen ? Hier ein Link zu Ihrer Information : http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/07/25/gesetzentwurf-konnte-existenz-kritischer-organisationen-wie-abgeordnetenwatch-de-bedrohen/
Vielen Dank für eine Antwort,
mfG Sebastian Lindemann
Sehr geehrter Herr Lindemann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der von Ihnen angesprochene Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 ist erst vor der Sommerpause in Erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Die Fachpolitiker aus dem Finanzausschuss steigen nach der Sommerpause in die Beratung des Gesetzentwurfes ein. Daher wäre es verfrüht, einzelne Regelungen des Entwurfstextes zu bewerten.
Gleichwohl wird es notwendig sein, dass sich die Kollegen in der Arbeitsgruppe Finanzen intensiv mit der Änderung des § 51 Abs. 3 Abgabenordnung befassen, in dem der Entzug der Gemeinnützigkeit für extremistische Organisationen geregelt ist. Zu dieser Thematik wird sicher auch die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf einigen Aufschluss geben. Ziel muss eine rechtssichere und gleichzeitig eindeutige Regelung sein. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass in der jetzigen frühen Phase des Beratungsprozesses noch nicht abzusehen ist, wie diese genau aussehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann