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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Joachim H. •

Frage an Norbert Brackmann von Joachim H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Brackmann ,

Abgeordnete des Haushaltsausschusses fordern eine Einsicht des Prüfberichts des Bundesrechnungshofs, um die Bilanzierung der Goldreserven durch die Bundesbank begutachten zu können. Das dürfen sie aber nur im Geheimschutzraum des Bundestages tun. Die Öffentlichkeit, also wir Bürger, denen ja das Gold gehört, soll nicht informiert werden.

http://www.welt.de/finanzen/article106305876/Bundestag-prueft-Bewertung-deutscher-Goldreserven.html

Ich frage Sie deshalb:
Ist die Bilanzierung der deutschen Goldreserven auf dem letzten Stand?
Wieso wird die Öffentlichkeit nicht informiert?

Warum lagern 3.401,8 Tonnen Gold der Bundesbank in den USA, England und Frankreich?
Gehört nicht das Gold zurück nach Deutschland? Wie ist Ihre persönliche Meinung dazu? Setzen Sie sich aktiv für die Rückführung der deutschen Goldreserven ein? Wie sieht das Ihre Partei?

http://www.bild.de/politik/inland/edelmetalle-gold/bundesbank-lagert-es-teilweise-im-ausland-21100106.bild.html

Dieser Blog gibt sogar an, daß deutsche Bundestagsabgeordnete fordern, den Goldschatz nur in Deutschland einzulagern. Wird darüber im Haushaltsausschuss des Bundestages diskutiert? Wie ist dazu die Meinung der Abgeordneten?

http://www.unzensuriert.at/content/008444-Gold-Deutscher-Bundestag-nimmt-Notenbank-die-Pflicht

Da Sie Mitglied im Haushaltsausschusses sind, richte ich meine Fragen an Sie, in der Hoffnung eine aufklärende Antwort zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie zutreffend dargestellt haben, wird sich der Haushaltsausschuss demnächst mit dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes befassen. Der Bundesrechnungshof hat zugesagt diesen zeitnah zu übersenden.

Die Bilanzierung der deutschen Goldreserven ist Sache der unabhängigen Dt. Bundesbank. Diese unterliegt bei der Verwaltung ihrer Währungsreserven nach §§ 3 und 12 Bundesbankgesetz keinen Weisungen der Bundesregierung. Sie trifft dementsprechend Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven, wie zum Beispiel den Lagerorten der Goldreserven, autonom. Einen Teil der Goldbestände hält die Bundesbank in eigenen Tresoren im Inland, der andere Teil wird an wichtigen Goldhandelsplätzen im Ausland bei den dort ansässigen Zentralbanken verwahrt (London: Bank of England, New York: Federal Reserve Bank; Paris: Banque de France). Historisch und marktbedingt hat sich diese Aufteilung so ergeben, weil das Gold an diesen Handelsplätzen an die Deutsche Bundesbank übertragen wurde.

Die Deutsche Bundesbank hat dem Bundesfinanzministerium vor Kurzem mitgeteilt, dass die Bilanzierung und Nachweisführung der Goldbestände sowie entsprechende Bestätigungen der Verwahrstellen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. Der Nachweis über die ausgelagerten Goldbestände sei vollständig und seit Jahrzehnten nachvollziehbar erbracht. Die Auffassung wird von allen bisherigen Wirtschaftsprüfern geteilt. Für alle Jahresabschlüsse liegen uneingeschränkte Testate der Wirtschaftsprüfer vor. Die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfer dienen dem Bundesrechnungshof als Grundlage für die von ihm durchzuführende Prüfungen. Der Bundesrechnungshof berichtet dann dem Deutschen Bundestag (Haushaltsausschuss/Rechnungsprüfungsausschuss) über seine Feststellungen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann