Frage an Norbert Brackmann von Sabine S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Dieses Thema kommt bezeichnenderweise inIhrer Liste gar ncht vor! Man muss ganz allgemein unter Land- und Forstwirtschaft posten...!
Gesetzesbrüche in der Nutztierhaltung
Sehr geehrter Herr Brackmann,
laut Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Das Tierschutzgesetz erlaubt Amputationen wie das Abtrennen von Schnabelspitzen, Zehengliedern, Schwänzen und Hörnern sowie das Abschleifen von Eckzähnen nur im begründeten Ausnahmefall. Trotzdem werden diese Eingriffe routinemäßig und ohne Betäubung durchgeführt.
Eine Befragung von EU- und Bundestagsabegordneten ergab, dass sich diese bewusst sind, dass es immer wieder zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht kommt. Man empfiehlt, diese zur Anzeige zu bringen. Das bringt allerdings nach etlichen Erfahrungen fast nie etwas: Trotz perfekt begründeter Strafanzeigen stellen Staatsanwälte die Ermittlungen regelmäßig ein und berufen sich dabei z.B. auf Amtsveterinäre, die auf Anfrage mitteilen, dass die betäubungslosen Amputationen Routinevorgänge seien. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen dieses absurde Vorgehen laufen ins Leere.
Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzustellen?
Sehr geehrte Frau Stutterheim,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Deutschland hat bereits eines der im europäischen Vergleich strengsten Tierschutzgesetze. Allerdings kommt es immer auf die Kontrolle an. Der CDU/CSU-Fraktion ist bewusst, dass es hier Optimierungsbedarf gibt.
Im Falle der Ferkelkastration hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits mehrere Untersuchungen in Auftrag gegeben. Weiterhin ist ein Forum „Charta für den Tierschutz“ eingerichtet worden, in dem Tierschutzverbände und andere Organisationen vertreten sind. Im September werden erste Ergebnisse zur Vermeidung von chirurgischen Eingriffen bei Ferkeln erwartet.
Auch auf der europäischen Ebene wird an dem Thema gearbeitet. Es wurde vereinbart, dass ab 2012 chirurgische Kastrationen bei Schweinen nur noch bei verlängerter Verabreichung von Schmerz- und/oder Betäubungsmitteln durchgeführt werden sollen. Ab 2018 soll dann vollständig auf die chirurgische Methode verzichtet und auf andere Formen der Behandlung umgestellt werden.
Generell ist es nicht geboten, alle Eingriffe bei Tieren als Verstöße gegen den Tierschutz einzuschätzen. So sind zum Beispiel Enthornungen bei Rindern oder das Kupieren der Schwänze bei Schweinen manchmal nötig, um Verletzungen zu vermeiden.
Die christlich-liberale Koalition wird gemeinsam mit den zuständigen Ministerien weiter an der Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland arbeiten. Dabei werden wir uns, wie bei der „Charta für den Tierschutz“, beständig mit allen relevanten Verbänden austauschen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann