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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Siegmar B. •

Frage an Norbert Brackmann von Siegmar B. bezüglich Senioren

Meine Schwiegereltern mußten nach dem 2. Weltkrieg für die russischen Besatzer Arbeiten. Als Bezahlung wurde mit Naturalien bezahlt. Diese Arbeitsjahre wurden zum Zeitpunkt der Berechnung der Rente vom damaligen Bürgermeister bestätigt. Dies zählt jedoch angeblich nicht.
Für alle deutsch-stämmigen Rückkehrer aus der ehemaligen Sowjetunion werden alle Jahre mit dem Durchschnittseinkommen in Deutschland berücksichtigt. Mein Schwiegervater ist somit für den 2.Weltkrieg doppelt bestraft - erst die Frohnarbeit und jetzt weniger Rente.
Meine Schwiegermutter mußte ebenfalls auf dem Lande Frohndienst gegen Naturalien machen. Ihre Rente beträgt ca. 280 EUR. Ferner erhält sie einen Auffüllbetrag von weiteren ca. 220 EUR. Die Rentenerhöhung von 2% (also 5,60 EUR) wird um die Kürzung des Auffüllbetrags von mindestens 10 EUR wieder aufgebraucht. Aufgrund der steigenden Beiträge zur Krankenkasse ist ihre Netto-Rente niedriger als der HARTZ IV Betrag. Denn der HARTZ IV Empfänger bekommt die Miete seiner Wohnung und anderes bezahlt. Meine Schwiegereltern bekommen außer ihre Rente keine weiteren staatlichen Zuwendungen. Seit Jahren unterstützen wir die Eltern mit monatlich mehr als 500 EUR. Dies machen wir gerne. Wenn wir jedoch sehen, dass sogenannte Spätheimkehrer in der Nachbarschaft eine viel höhere Rente bekommen und sogar Hartz IV Bezieher besser gestellt werden, entsteht für uns die Frage, warum wir arbeiten sollen.
Ist es im Sinne der Regierung, dass sich die reale Nettorente in der Tat negativ entwickelt?
Was müssen wir tun, damit sich ein Amt oder eine Behörde ernsthaft mit dem Problem kurzfristig und vorallem schnell in einem für uns positiven Sinne beschäftigt.

Mit freundlichen Grüssen
Siegmar Böttcher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böttcher,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hinsichtlich der Berechnung der Rente Ihrer Schwiegereltern habe ich mich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt. Auch mir erscheint diese Behandlung nicht gerecht. Das Ministerium teilte mir mit, dass aufgrund der nicht vorhandenen Angaben zu Zeit und Ort der Fronarbeit leider keine Auskunft über eine eventuell gebotene Berücksichtigung dieser Jahre bei der Rente möglich ist. Ich würde Ihnen hier gerne weiter behilflich sein. Sie können mir unter norbert.brackmann@bundestag.de eine E-Mail schicken, ich werde mich dann des Falls noch einmal annehmen.

Der von Ihnen angesprochene Auffüllbetrag ist eine Leistung, die immer dann gezahlt wird, wenn ein Bürger aus der ehemaligen DDR vor dem 1. Januar 1997 verrentet wurde und seine Rente nach ehemaligem DDR-Rentenrecht höher gewesen wäre als der nach dem Rentenrecht der Bundesrepublik neu ermittelte Betrag. Rentner, die diesen Auffüllbetrag erhalten, sind gegenüber vergleichbaren Rentnern aus Westdeutschland, aber auch gegenüber vergleichbaren Rentnern aus Ostdeutschland mit Verrentung ab dem 1. Januar 1997, bessergestellt. Diese Besserstellung soll mit dem Abschmelzen des Auffüllbetrages seit dem 1. Januar 1996 behutsam zurückgeführt werden. Daraus folgt die schrittweise Verringerung des Auffüllbetrages bis er komplett abgeschmolzen ist.

Insgesamt ist die Rente in Deutschland, als ein Versicherungssystem, nicht dafür gedacht, den individuellen Bedarf zu decken. Sie berechnet sich lediglich aus den zurückgelegten Versicherungsjahren und der Höhe der versicherten Bezüge. Für die Sicherung des individuellen Bedarfs ist, wenn dieser nicht aus der Rente bestritten werden kann, die Grundsicherung im Alter eingeführt worden. Wenn Vermögen und Einkommen von Personen ab 65 Jahren und das ihrer Ehepartner nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann diese Grundsicherung im Alter bezogen werden. Antrag auf diese Sozialhilfeleistung kann beim zuständigen Kreis oder dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingereicht werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Kinder der Antragssteller jährlich über 100.000 Euro verdienen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann