Frage an Norbert Brackmann von Dieter R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Brackmann,
Vorweg:
Ich stelle diese Frage an alle politischen Parteien und deren Vertretern.
Wie bewerten Sie als Vertreter der CDU die Ausuferung und den Einsatz von künstlich erzeugten Aromen und chemischen Süssstoffen in Nahrungsmittel, vor allen in Kinderrnahrung, die nachweislich zu Krebserkrankungen und anderen Krankheitsarten führen können. Was gedenken Sie und ihre Partei sowohl in Deutschland als auch Europaweit dagegen zu unternehmen?
Sind Sie nicht auch der Meinung dass die Gesundheit des Körpers und des Geistes und somit des Volkes bei der Nahrung anfängt. Wie sollen sich Menschen deren Einkommen unter dem Bundesdurchschnitt liegt, mit ihrem Geld vernünftig ernähren können. Ein aromatisiertes mit Süssstoff erzeugtes Gemisch aus Wasser und künstlich erzeugten Pülverchen wird zusätzlich mit Kohlensäure versetzt und dann für teures Geld verkauft, obwohl die Nährmittelwirkung gleich Null ist.
Sollen wir auf dieser Weise von den Nahrungsmittelkonzernen langfristig vergiftet werden ?
Früher galt für Brunnenvergifter die Todesstrafe. Heute machen wir aus Wasser und Chemie eine krankmachende Brühe, für die auch noch Geld bezahlt werden muss und die Hersteller dieses Gebräus verdienen Millionen und machen sich um die Volksgesundheit keine Gedanken !
In Erwartung ihrer Antwort
verbleibe ich
M.f.G.
Sehr geehrter Herr Ripp,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich müssen alle Lebensmittel, die hier in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, den hier geltenden Lebensmittelvorschriften entsprechen. Täuschungen und Irreführungen des Verbrauchers sind dabei verboten.
Die von Ihnen angesprochenen Zusatzstoffe wie künstliche Aromen und Süßstoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie durch eine Rechtsverordnung eindeutig zugelassen sind. Diese wird nur erteilt, wenn der Einsatz des Stoffes hinreichend technologisch notwendig, für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sowie seine Verwendung nicht irreführend ist.
Die Zulassung solcher Stoffe ist durch EU-Recht geregelt. Sie erfolgt nur, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit erwiesen und durch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) bestätigt wurde.
Die Anforderungen der ELBS sind hoch. Sie überprüft Unterlagen und Daten. Daraufhin kann sie dem Stoff die Zulassung verwehren oder erlässt, wenn nötig, Verwendungsbeschränkungen, das heißt der Stoff darf nur in bestimmten Produkten beziehungsweise in bestimmten Mengen verwendet werden.
Eine gesundheitliche Gefahr geht nach dem Stand der Forschung von den zugelassenen Stoffen nicht aus. Sie gelten im Rahmen der vorgeschriebenen Höchstmengen als gesundheitlich unbedenklich.
Wie Sie sehen haben wir in Deutschland und Europa einen wirksamen Mechanismus zur Kontrolle von Lebensmitteln. Ich sehe daher keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher, die Zusatzstoffe mit der Nahrung zu sich nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann