Frage an Norbert Brackmann von Oliver G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Brackmann,
wie stehen Sie dazu, dass die Großwirtschaft massiv versucht die Brennelementesteuer zu verhindern und statt dessen hinter verschlossenen Türen ihr Süppchen mit der Bundesregierung kochen möchte. Soll zukünftig das Aushandeln der Steuerlast zum guten Ton gehören? Ich würde dann nicht zurückstehen wollen ...
Besten Gruß
Oliver Gießler
Sehr geehrter Herr Gießler,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Aus der Presse konnte man in den vergangenen Tagen viele Beiträge zur Einführung einer sog. Brennelementesteuer entnehmen. Diskussionsbeiträge, die aus den betroffenen Unternehmen und Verbänden kommen, sind bei einem Gesetzesvorhaben völlig normal.
Das Bundeskabinett hat ein Sparpaket beschlossen, dass u.a. einen steuerlichen Ausgleich der Kernenergiewirtschaft vorsieht. 2011 sollen so 2,3 Mrd. € in den Bundeshaushalt zur Haushaltskonsolidierung fließen. Das zuständige Ministerium hat hierzu einen Diskussionsentwurf vorlegt, der den Sachverständigen zur Stellungnahme zuging. Das ist ein typisches Vorgehen, damit Standpunkte abgegeben werden können.
Auch ich halte eine Brennelementesteuer für sinnvoll und werde mich auch gegen den Willen der Betreiber der Kernkraftwerke für die Steuer einsetzen. Eine frei verhandelte vertragliche Lösung schließe ich u.a. aus den von Ihnen genannten Gründen aus. Andere Primärenergieträger wie Öl oder Gas werden ja auch besteuert. Die Kernenergiewirtschaft ist im Vergleich zu anderen Energieproduzenten vom Emissionshandel nicht betroffen. Gleichzeitig sind durch die Einspeisung der CO2-Zertifikate in den Strompreis die Preise gestiegen, die Stromproduktionskosten hingegen nicht. Hierdurch entstehen bei den Betreibern beträchtliche Zusatzgewinne. Das rechtfertigt eine Besteuerung der Kernenergie aus ökologischen und ökonomischen Gründen.
Das Bundeskabinett wird Anfang September 2010 den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes vorlegen. Wir werden dann im parlamentarischen Verfahren jede einzelne Maßnahme daraus überprüfen und mit den Sachverständigen diskutieren. Auch dies ist ein ganz normaler Gesetzgebungsvorgang.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann