Frage an Norbert Barthle von Rebecca M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Barthle,
ich bin Schülerin der zwölften Klasse und hätte eine aktuelle Frage an Sie. Im Gemeinschaftskundeunterricht beschäftigen wir uns gerade mit dem Weg, den ein Gesetzesvorschlag gehen muss, damit er tatsächlich im Bundestag diskutiert wird. Anlass dazu war der Artikel ´Kinder fordern Rechte´ auf der Titelseite der Schorndorfer Nachrichten vom 21. 09. 07. Aus diesem Artikel geht hervor, dass Unicef, Deutsches Kinderhilfswerk und Deutscher Kinderschutzbund mit Katja Riemannan an die Politiker appellierten, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Meine erste Frage wäre also nun, ob dieses Thema gerade im Bundestag diskutiert wird, und wenn nicht, ob sich dann zumindest Abgeordnete untereinander darüber austauschen. Meine zweite, allgemeinere Frage wäre, auf welchen Wegen man Ihrer Meinung nach am erfolgreichsten ist, wenn man als Bürger einen Gesetzesvorschlag in den Bundestag bringen möchte. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rebecca Metzker
Sehr geehrte Frau Metzker,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Kinderrechte und Gesetzgebung. Auch wenn ich als Abgeordneter des Wahlkreises Backnang/Schwäbisch Gmünd eigentlich nicht für Sie als Aalenerin zuständig bin, das macht mein Kollege Georg Brunnhuber, will ich versuchen, Ihre Fragen zu beantworten:
1. Kinderrechte
Der Deutsche Bundestag hat sich erst kürzlich mit diesem Thema beschäftigt; am 21.9.2007 wurde der Antrag der Grünen "Kinderrechte in der Verfassung stärken" diskutiert. Sie finden die Debatte unter http://dip.bundestag.de/btp/16/16116.pdf#P.12060 . Dort können Sie die Haltung der Parteien zu dieser Frage nachlesen. Wie wichtig dem Deutschen Bundestag das Thema Kinder und Jugendliche generell ist, erkennen Sie daran, daß er eine eigene Kinderkommission eingerichtet hat, in der es ausschließlich um die Belange der jüngeren Generation geht. Unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/index.html finden Sie dazu alles Wissenswerte.
Ich selbst setze mich auf eine etwas ungewöhnliche Art und Weise für dieses Thema ein. Zusammen mit anderen Abgeordneten habe ich in der letzten Legislaturperiode versucht, ein Kinderwahlrecht in Deutschland einzuführen, http://dip.bundestag.de/btd/15/015/1501544.pdf . Leider hatten wir - noch - keinen Erfolg.
2. Gesetzentwurf
"Auf welchem Weg ist man am erfolgreichsten, wenn man als Bürger einen Gesetzesvorschlag in den Bundestag bringen möchte?" Darauf gibt es eine sehr einfache Antwort: Man lässt sich zur Bundeskanzlerin oder zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wählen. Dann beträgt die Erfolgsaussicht fast 100%. Wenn Sie aber z.B. von sich selbst sprechen, von einem Bürger, der nicht Mitglied des Deutschen Bundestages ist, wird die Antwort komplizierter. Einem "normalen" Bürger ist das nämlich in unserer repräsentativen Demokratie nicht möglich. Artikel 76 unseres Grundgesetzes besagt, daß Gesetzesvorlagen (nur!) durch die Bundesregierung, durch den Bundesrat oder durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können. Details finden Sie unter http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetzgebung/weg.html . Wenn Sie also Gesetzgebungsbedarf sehen, könnten Sie einer Partei Ihrer Wahl beitreten, in dieser Partei für Ihre Idee werben und dann, wenn Sie in Ihrer Partei eine Mehrheit finden, die Abgeordneten über Parteitagsbeschlüsse auffordern, Ihre Idee als Gesetzentwurf einzubringen. Kompliziert, oder? Aber wenn es zu einfach wäre, würden wir hier sicher in Gesetzentwürfen ertrinken; ich vermute, jeder zweite Bürger hat mehr als nur eine gute Idee, wie sich das Leben in Deutschland verbessern ließe - das wären dann 40 Millionen Entwürfe :-)
Falls Sie weitere Fragen haben oder konkret nachfragen möchten, erreichen Sie mich unter norbert.barthle@bundestag.de
Mit herzlichen Grüßen nach Aalen
Ihr Norbert Barthle