Frage an Nina Warken von Maiko S. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Nachdem ich erfahren habe, dass Dänemark Syrische Flüchtlinge zurück nach Syrien ausweisen will, war ich entsetzt.
Wie kann es sein, dass ein Land der EU integrierte Kriegsflüchtige, in ein aktives Kriegsgebiet schicken will.
Da sie die Integrationsbeauftragte der Regierungspartei sind, hoffe ich von ihnen Hilfe für diese Mitmenschen.
Könnte nicht Deutschland, wenn sie wirklich Abgeschoben werden sollten, die Flüchtlinge aufnehmen oder zumindest sich für den Verbleib in ihrem neuen Heimatland stark machen.
Sehr geehrter Herr Stallmann,
Dänemark verfolgt schon seit längerer Zeit einen restriktiven Kurs in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Vor diesem Hintergrund ist auch die Entscheidung Dänemarks, Teile Syriens als sicheres Rückkehrgebiet (konkret Damaskus und die umliegende Region) einzustufen und die Rückführung von von dort stammenden anerkannten Flüchtlingen zu prüfen, zu sehen.
Das Flüchtlingsrecht versteht die Aufnahme von Flüchtlingen als ein Schutz auf Zeit. Schutz wird so lange gewährt wie er notwendig ist und die Situation im Herkunftsland dies erforderlich macht. Mit der Anerkennung eines Schutzstatus geht nicht automatisch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung einher. Dieser Grundsatz gilt überall in der europäischen Union. Ändert sich die Lage im Herkunftsland, kann sich auch die Schutzbedürftigkeit verändern, was wiederum die Rückführung nach sich ziehen kann.
Mit seiner Entscheidung ist Dänemark das erste europäische Land, das die Rückführung von Syrerinnen und Syrer einführt, sobald sich nach Einschätzung der dänischen Behörden die Bedingungen im Heimatland verbessert haben. In Deutschland besteht eine derartige Regelung nicht. Zwar wurde im Dezember 2020 im Rahmen der Innenministerkonferenz der generelle Abschiebestopp nach Syrien aufgehoben - allerdings mit dem Ziel, eine Abschiebung in sichere Gebiete im Falle von Straftätern und Gefährdern - und ausdrücklich nur für diese Personengruppe - im Einzelfall prüfen zu können. Abschiebungen werden bei Personen durchgeführt, die ausreisepflichtig sind. Das ist bei Straftätern der Fall. Mit der Aufhebung des Abschiebestopps nach Syrien ist ausdrücklich keine Rückführung von syrischen Personen verbunden, die bei uns anerkannt schutzbedürftig sind.
Ungeachtet der unterschiedlichen Regelungen in Dänemark und Deutschland stehen einer möglichen Rückführung aktuell erhebliche praktische Hindernisse im Weg, u.a. die für eine Ausweisung notwendigen diplomatischen Beziehungen. Dies gilt auch für die Syrerinnen und Syrer in Dänemark.
Mit freundlichen Grüßen,
Nina Warken MdB