Frage an Nina Warken von Michael U. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Warken,
ich habe eine Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen.
Ich habe meine Direktversicherung zu 100% aus eigenen Beiträgen aus meinem Nettoeinkommen finanziert. D.h. Steuern und Sozialabgaben habe ich in der Sparphase geleistet. Nach Meinem Verständnis handelt es sich bei dem angesammelten Kapitalstock in der Lebensversicherung um mein Eigentum. Eine Verzinsung hat, auf Grund der Null-Zins Politik der EZB, ja kaum noch stattgefunden. Darf der Staat auf mein Eigentum, die Kapitallebensversicherung, erneut mit 19% Krankenkassenbeiträgen zugreifen, und wenn ja, warum? Bitte keine Begründung, die da lautet, die Karlsruher Richter sagen das wäre rechtens. Gibt es in Deutschland einen Art. 14 GG oder nicht mehr?
Sehr geehrte Herr U.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen.
Ich kann Ihren Ärger über diese Regelung, die 2004 eingeführt wurde, gut nachvollziehen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB hat bereits einen Vorschlag zur Entlastung der Beitragszahler vorgelegt, allerdings besteht noch keine Einigung darüber, wie die beträchtlichen Mindereinnahmen für die Solidargemeinschaft der Versicherten, also auch derer, die keine Direktversicherung abgeschlossen haben, aufgefangen werden können. Ein seriöser Vorschlag für eine Gegenfinanzierung bleibt die zwingende Voraussetzung dafür, dass wir eine Änderung vornehmen können: Schließlich nimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich rund 5,8 Mrd. Euro aus der Verbeitragung von Versorgungsbezügen der versicherungspflichtigen Mitglieder ein. Der größte Teil hiervon geht auf Beiträge für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge zurück. Eine komplette Rückabwicklung des GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) aus dem Jahr 2003 würde rund 40 Mrd. Euro kosten und hätte jährliche GKV- Mindereinnahmen von knapp drei Mrd. Euro im Jahr zur Folge.
Es bedarf also eines tragbaren Konzepts für eine Gegenfinanzierung, damit nicht die Einnahmeausfälle andere Versicherte, insbesondere solche mit niedrigem Einkommen, über Gebühr zusätzlich belasten. Ferner müssen wir unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit auch die Belastung der jüngeren Beitragszahler im Blick behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Warken
Integrationsbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion