Aktuell wird aber an einer Novelle des Preisbremsengesetzes gearbeitet. Mit dem Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den gedeckelten Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde zu senken.
Energielieferanten nehmen in ihrer Verbrauchsprognose in der Regel eine – zumindest teilweise – Korrektur von Sondereffekten vor, um zu gewährleisten, dass die Abschlagszahlungen ihrer Kunden bedarfsgerecht sind und dass ihre Beschaffung die tatsächliche Nachfrage auch in Zukunft deckt
Netzbetreiber können in ihrer Verbrauchsprognose eine Korrektur von Sondereffekten vornehmen
Es bedarf fester Ausbildungsquoten, einheitlicher qualitativer Standards für Quer- und Seiteneinsteiger und eine länderübergreifende, gemeinsame Lehrkräftegewinnung
Die Wiedereinführung der Wehrpflicht in der ehemaligen Form ist nicht geplant
Um eine Überforderung der Verbraucher*innen zu vermeiden, verabschiedeten wir als Ampel-Koalition im vergangenen Jahr die Einführung der Energiepreisbremsen