Preisbremse für Nachtspeicherstrom vergessen?
Hallo Frau Scheer,
NachtWÄRMEstrom kostet demnächst weit über, aber mindestens 40ct/kWh (Deckel für Hausstrom). Für Gas zum Heizen wurde auf 12 ct/kWh und für Fernwärme sogar auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Das steht doch in keinem Verhältnis. Sogar für Verbraucher von Öl, Pellets, etc. zum Heizen soll es Entlastungen geben.
Zukünftig bezahlen Bezieher von klimaschädlichem fossilem Gas (ein Produkt dessen Zukunft dem Ende entgegen gehen soll) ein viertel dessen, was ich für ThermoStrom zahlen soll (ein Produkt, dessen Zukunft immens vorangetrieben werden soll). Seit vielen Jahrzehnten bin ich zudem Ökostromkundin!
Kann es sein, dass der Gesetzgeber beim Beschluss der Preisbremsen BezieherInnen von Nachtspeicherstrom für Heizzwecke vergessen hat?
Wir haben schon keine Dezember-Abschläge erstattet bekommen - warum eigentlich nicht?
Bitte bessern Sie hier unbedingt dringend nach.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.
Liebe Frau J.,
vielen Dank für ihre Zuschrift und und bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Die Vielzahl an Zuschriften lässt nicht immer eine zeitnahe Beantwortung zu.
Bezieher*innen von Nachtspeicherstrom für Heizzwecke erhalten die Entlastungen aus der Strompreisbremse. Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u.a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird. Wer also von 0 bis 6 Uhr einen günstigen Tarif abgeschlossen hat, um damit seinen Nachtspeicherofen zu betreiben und von 6 bis 24 Uhr einen teuren Tarif abgeschlossen hat, bei dem wird ein gewichteter Durchschnittswert gebildet – der günstige Tarif fließt dann nur zu 6/24 in den Durchschnitt und der teurere Tarif geht zu 18/24 ein.
Für Nachtspeicherheizungen wurden darüber hinaus keine weiteren Entlastungen verständigt, obwohl Nachtspeicher-Tarife trotz drastischer Erhöhungen oft noch unter 40 Cent Preisgrenze fallen dürften und die Verbraucher*innen somit nur durch die allgemeinen Missbrauchsvorschriften und damit nicht grundsätzlich vor einer Vervielfachung ihrer Rechnung geschützt sind. SPD-seitig eingebrachte und auch von mir für die SPD-Bundestagsfraktion eingeforderte Lösungsansätze dafür konnten leider während der sehr unter Zeitdruck geführten Verhandlungen zur Verabschiedung der Preisbremsen nicht geeint werden.
Aktuell wird aber an einer Novelle des Preisbremsengesetzes gearbeitet. Mit dem Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den gedeckelten Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde zu senken. Ein entsprechender Entwurf einer Anpassungsnovelle zu den Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetzen wurde am 05. April 2023 im Kabinett beschlossen und wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag ist vorbehaltlich einer parlamentarischen Einigung für den 22. oder 23. Juni angesetzt. Der Bundesrat berät die Änderungen voraussichtlich am 7. Juli.
Falls Rückfragen bestehen, wenden Sie sich gerne an nina.scheer@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer