Wie errechnet sich die 80%-Regel für die Strompreis-bremse, wenn im Vorjahr die Wohnung Monate lang wegen eines Krankenhaus Aufenthalts nicht genutzt wurde?
Sehr geehrter Herr C.,
ergänzend zu meiner Antwort auf Ihre weitere Frage zur Ausgestaltung der Preisbremsen; auch hier bitte ich meine verzögerte Antwort zu entschuldigen: Aufgrund der 80-Prozent-Regel werden die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher im Umfang von 80 Prozent des jeweils aktuell vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Die Jahresverbrauchsprognose der Netzbetreiber, auf der die Berechnung der Entlastung basiert, kann unterschiedliche Zeiträume umfassen, auch den Vorjahresverbrauch und je nach Messzeitpunkt auch das Jahr 2021 oder Teilabschnitte des Jahres. Wenn dieser Verbrauch durch Sondereffekte, beispielsweise längere Abwesenheit, vergleichsweise niedrig war, kann der prognostizierte Verbrauch dadurch geringer ausfallen. Allerdings können die Netzbetreiber in ihrer Verbrauchsprognose eine Korrektur von Sondereffekten vornehmen. Die Netzbetreiber haben einen Anreiz, die Jahresverbrauchsprognose korrekt zu pflegen, um ihre Kosten für Regel- und Ausgleichsenergie im Rahmen zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer