Wie funktioniert die Energiepreisbremse für Verbraucher ohne repräsentative Vorjahresverbräuche? z.B. sehr lange Krankenhausaufenthalte?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für ihre Anfrage und dass Sie mit diesem Anliegen an mich herangetreten sind. Entschuldigen Sie bitte die Verspätung mit der Sie nun meine Antwort erhalten.
Mit der Gaspreisbremse erhalten Haushalte ab dem 1. März ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bzw. ihres Verbrauchs im Jahr 2021 zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis. Das heißt, der Preis ist für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt, und zwar bei 12 ct/kWh. Sollte kein Vorjahresverbrauch vorliegen bzw. dieser Verbrauch durch Sondereffekte, wie beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt, vergleichsweise niedrig sein, kann der prognostizierte Verbrauch dadurch geringer ausfallen. Allerdings nehmen Energielieferanten in ihrer Verbrauchsprognose in der Regel eine – zumindest teilweise – Korrektur von Sondereffekten vor, um zu gewährleisten, dass die Abschlagszahlungen ihrer Kunden bedarfsgerecht sind und dass ihre Beschaffung die tatsächliche Nachfrage auch in Zukunft deckt. Um die Verbrauchsprognose ggf. anpassen zu lassen, empfehle ich Ihnen, sich an ihren Versorger oder Netzbetreiber zu wenden.
Bei Unstimmigkeiten sind zum Beispiel die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Energie für Kund*innen Anlaufpunkte.
Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen, schreiben Sie mir gerne eine Mail an nina.scheer@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer