Frage an Nina Scheer von Bernhard S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Thema: Abwassererhöhung um 36 % für 2019 - 21 % für 2016 - 5 % für 2012
Sehr geehrte Frau Dr. Scheer,
wir wünschen Ihnen ein frohes Neues Jahr und kommen doch gleich mit neuen Poblemen.
Wir wohnen in Güster, ein Unter(Wahl)-Bezirk von Büchen und haben diese Woche die Wasser-/Abwasserabrechnung für 2019 bekommen.
36 % mehr für Abwasser!
Wir können weder 36 % mehr an Löhnen bezahlen, noch 36 % mehr Nettolohn einfordern.
Das Amt Büchen, Frau Leidl, hat die Richtigkeit bestätigt und das Gespräch mit dem Bürgermeister von Güster, Herrn Burmester, brachte keine Lösung.
Frage 1: Wie hoch darf eine Gemeinde ihre Bürger für die Infrastruktur belasten?
Wie Sie o. a. sehen, steigen die Kosten für Abwasser eskalierend. Im Gegenzug haben wir als Bürger nur die Möglichkeit an unserem guten Trinkwasser zu sparen. Das führt uns aber laut Bürgermeister in ein weiteres Dilemma. Das Wassersystem in Güster funktioniert nur optimal bei guter Auslastung.
Aufgrund der Preiserhöhungen und infolge von Einsparung im Wasserverbrauch werden von den lt. Bürgermeister geplanten 70.000 m³ nur noch 50.000 m³ genutzt.
Frage 2: Was sollen wir tun? Was würden Sie tun?
Gemeinden dürfen keine Gewinne machen, sie sollen Rücklagen bilden und verantwortlich planen und ausschreiben. Das heißt aber auch, wenn die Planung realisiert, die Rücklagen gefüllt, die Aus-schreibungen geprüft, ein Rückfluss/Senkung an die Bürgen fließen sollte. Die hohen Wasser-/Abwasserpreise in Güster sind seit 25 Jahren unter den „Top Ten“ der Welt!!!
Eine Erstattung hat es noch nie gegeben.
Frage 3: Können Sie anhand von Vergleichszahlen anderer Gemeinden in Deutschland (Wirtschafts-
prüfungsbericht) feststellen, ob auf der Ausgabenseite der Gemeinde durch die Privatwirtschaft (Rohrbau, Wartung, Reinigung etc.) ungewöhnlich hohe Ausgaben anfallen?
Wir möchten auch weiterhin die gute Trinkwasser-Qualität unterstützen, verlieren aber das Vertrauen in das System.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Abwassergebühren in Güster und bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung; die Antwort war leider liegen geblieben; meine Erkundigungen waren allerdings zeitnah nach Ihrer Nachricht erfolgt. In der Tat liegen die Gebühren in Ihrer Gemeinde am oberen Rand. Das können Sie hier nachlesen:
Zu Ihrer Frage, wie hoch eine Gemeinde Ihre Bürger für die Infrastruktur belasten kann: Es gibt keine Obergrenze. Die kommunale Selbstverwaltung ist im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 verankert - https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html, ebenfalls im Art. 54 in der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein:
Demnach gibt es keine übergeordneten (Bundes)Gesetze, die Gebührensatzungen reglementieren könnten.
Im Grunde genommen haben Sie genau den richtigen Weg eingeschlagen und das Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort gesucht. Da der Vorgang nun aber ja schon etwas zurück liegt, kann ich Ihnen an dieser Stelle nur anbieten, dass Sie sich - bei bedarf - gern nochmal an mich wenden, und zwar unter Nina.scheer@bundestag.de bzw. telefonisch unter den bei www.nina-scheer.de angegebenen Rufnummern.
Schließlich zu Ihrer Frage bzgl. des Wassersparens - was ich tun und was ich Ihnen raten würde: Tatsächlich können Kläranlagen nur ab einer gewissen Auslastung optimal laufen und wurden häufig auf einen höheren Wasserverbrauch ausgelegt. Wie ein sparsamer Verbrauch von Wasser mit den Funktionsweisen der Abwassersysteme und Kläranlagen in Einklang zu bringen ist, sollte vor Ort geleistet werden. Keine dem Schutz des Wassers zuträgliche Lösung wäre jedenfalls, die Leitungssysteme chemisch zu behandeln, um hiermit den Nebenwirkungen eines sparsamen Wasserverbrauchs entgegen zu wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer