Frage von Michaela Z. • 02.07.2022
![Nina Lerch Halbportrait Nina Lerch](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/bwspdlerchnina4547rgb01.jpg?itok=VT5nfSQM)
Antwort ausstehend von Nina Lerch SPD
Jonas Holthaus
Unbeachtet dessen können Privatpersonen und private Veranstalter/Betreiber nach wie vor Schutzmaßnahmen vornehmen oder auch einfordern. Das Hausrecht gilt immer.
Ich stimme mit "Nein". Sollte der Entscheid eine Ja-Mehrheit finden, behandle ich die Entscheidung mit Respekt und bringe sie in die Diskussion zum Gesetz ein.