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Nina Heidt-Sommer
SPD
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Frage von Johann-Albrecht H. •

Sehr geehrte Frau Heidt-Sommer, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?

Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erklärt, dass sie die Ablösung der Staatsleistungen bis auf weiteres generell ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H., 

vielen Dank für Ihre Frage. Die Länder können die Staatsleistungen an die Kirchen erst ablösen, wenn der Bund ein Grundsätzegesetz nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung erlassen hat. Das ist bis heute nicht der Fall. Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen ein Grundsätzegesetz zu erlassen. Als Landespolitikerin habe ich aber auf die politischen Prozesse im Bund nur begrenzt Einfluss.

In der Koalition in Hessen haben wir uns darauf geeinigt, auf eine Umsetzung hinzuwirken, die insgesamt einen fairen Prozess sowohl für die Kirchen als auch für das Land gewährleistet, bis zum Grundsätzegesetz sind uns aber die Hände gebunden.

Klar ist für mich jedenfalls: Religionsgemeinschaften und Kirchen leisten sozial, diakonisch und karitativ einen großen Beitrag für unser Land. Dieses Engagement will ich auch in Zukunft unterstützen, auch nach einer möglichen Ablösung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Nina Heidt-Sommer

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