Frage von Reinhard M. • 18.06.2013
Antwort ausstehend von Nils Schmid SPD
(...) Bis auf weiteres gilt für die Beamten jedoch die Vorgriffsregelung aus dem Kabinettsbeschluss vom 17. Juli 2012, wonach mögliche zusätzliche Urlaubstage vom Verfall ausgenommen sind, jedoch (im Regelfall) noch nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Aufgrund dieser vom Kabinett beschlossenen Vorgriffregelung kann von einer Ungleichbehandlung nicht gesprochen werden. (...)