Frage von Daniel B. • 28.04.2013

Antwort ausstehend von Nils Schmid SPD
Nils Schmid
(...) Bis auf weiteres gilt für die Beamten jedoch die Vorgriffsregelung aus dem Kabinettsbeschluss vom 17. Juli 2012, wonach mögliche zusätzliche Urlaubstage vom Verfall ausgenommen sind, jedoch (im Regelfall) noch nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Aufgrund dieser vom Kabinett beschlossenen Vorgriffregelung kann von einer Ungleichbehandlung nicht gesprochen werden. (...)