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Frage von Marion B. •

Frage an Nikoline Hansen von Marion B. bezüglich Finanzen

Initiative für einen geschlechtergerechten
Haushalt in Berlin (www.gender-budgets.de )

Sehr geehrte Frau Dr. Hansen

zu Gender Budgeting:

Seit 2002 wird Gender Budgeting in Berlin als Instrument des Gender Mainstreamings in der Finanzpolitik eingeführt. Bisher stand die Nutzenanalyse im Vordergrund. Seit 2005 sind alle Berliner Bezirke und Hauptsenatsverwaltungen mit einer qualifizierten und ausgeweiteten Analyse befasst. Die Ergebnisse werden im Haushaltsaufstellungsverfahren integriert ausgewiesen.
Die Gender Budget Analyse soll bald nicht nur nachträglich zur Überprüfung der finanzpolitischen Effektivität für Geschlechtergerechtigkeit genutzt werden, sondern zielgerichtete Umsteuerungen in der Haushaltsaufstellung möglich machen.

• Wie werden Sie diesen Prozess unterstützen?

• Welche Ausweitung des Prozesses würde Ihre Arbeit erleichtern?

• Können Sie sich in diesem Prozess mehr Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung vorstellen? Wie würden Sie diese organisieren?

Zu Wirtschaft & Arbeit:

• Werden Sie die Wirtschaftsförderung als Instrument nutzen, um Geschlechtergerechtigkeit zu fördern? Welche Maßnahmen oder Budgetneuansätze haben Sie dazu geplant?

• Durch welche geschlechtsspezifischen Maßnahmen wollen Sie die Ausbildungs-, Arbeitsmarkt- und Berufschancen von Frauen und Männern, sowie Menschen mit Migrationshintergrund und aus Minderheiten verbessern?

• Durch welche Maßnahmen wollen Sie die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit verbessern?

• Wie wollen Sie den unterschiedlichen Wirkungen von Hartz I – IV auf Frauen und Männer (Migranten/-innen) begegnen und eine diskriminierungsfreie Verteilung der Arbeitsmarktmittel und Maßnahmen sicherstellen?

• Wie werden Sie Art. 13 des Landesgleichstellungsgesetzes umsetzen und ergänzen, um Frauen in der Privatwirtschaft gleichzustellen?

• Wo siedeln Sie das Ressort Gleichstellung & wo die Federführung Gender Mainstreaming an?

Anette Cordes, Inken Giza, Marion Böker

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Damen,

vielen Dank für Ihre Frage. Aus liberaler Sicht ist Gender Budgeting eine äußerst problematische Angelegenheit, da sie einen bürokratischen Aufwand ohne Nutzwert darstellt.

Wie Sie im zweiten Teil der Frage ja bereits implizieren müssen die Schwerpunkte, die zu einer Geschlechtergerechtigkeit führen, auf anderen Gebieten liegen, nämlich besonders in der Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit, die etwa durch bessere Kinderbetreuungsangebote gefördert werden kann.

Falls es bei Hartz IV zu geschlechterspezfischen Diskriminierungen kommen würde wäre dies ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Das ist deshalb auch so nicht der Fall. Allerdings benachteiligt Hartz IV - ganz unabhängig vom Geschlecht - den finanziell schlechter gestellten Partner in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft unangemessen. Die liberalen Frauen haben daher bereits 2004 eine Änderung dieses Zustands gefordert, bislang leider ohne Erfolg (siehe Beschluss vom 13./14.11.2004 unter http://liberale-frauen.org.liberale.de/sitefiles/downloads/290/BeschlussHartzIVunddieFrauen.pdf?PHPSESSID64faac2103b7eec461e0978b1ecd02
).

Zur Gleichstellung der Frauen in der privaten Wirtschaft fordern die liberalen Frauen eine gesetzliche Regelung, wonach die mit Schwangerschaft und Mutterschutz verbundenen finanziellen Risiken gleichmäßig auf die Gesellschaft insgesamt verteilt werden und nicht mehr, wie bisher, einseitig die Unternehmen belasten. So ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass der Ausgleich zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem letzten Nettoeinkommen der schwangeren Arbeitnehmer nicht mehr vom Arbeitgeber zu tragen ist, sondern aus Steuermitteln finanziert wird.

Diese beiden konkreten Maßnahmen sind meiner Meinung nach erheblich effektiver und würden grundlegender zu einer Geschlechtergerechtigkeit beitragen als Maßnahmen des Gender Budgeting dies können. Allerdings handelt es sich in beiden Fällen um Bundesangelegenheiten, über die die Mitglieder des Bundestags zu entscheiden hätten, nicht das Berliner Abgeordnetenhaus.

Mit freundlichen Grüßen

Nikoline Hansen