Frage an Nikoline Hansen von Arjen P. bezüglich Umwelt
Die Zeppelin-Plage schien mit der Umwandlung der Cargolifter AG in Brand in ein Sonne- und Badeparadies endgülitg gebannt zu sein, bis nun am 19./20. August wieder so ein fliegender Rasenmäher als Werbeträger über die Dächer Berlins ratterte, sogar mit Überlänge weit nach 22 Uhr. Wie weit darf Werbung Ohr- und Ruhebeschädigend werden, bevor die Politik eingreift?
Sehr geehrte Frau Peters,
den fliegenden Rasenmäher am 19./20. August habe ich glücklicherweise verpasst, da ich nicht in Berlin weilte. Ansonsten ärgere ich mich natürlich auch regelmäßig über diese lärmenden Ungetüme, die sich da über unserem Bezirk am Himmel tümmeln und wünsche sie mir jedesmal schnell vorbei. Wie vieles in Deutschland ist auch der Fluglärm geregelt, bestimmte Lärmpegel dürfen zu bestimmten Zeiten nicht überschritten werden und das ist gut so, da diese Gesetze die Nachtruhe des Bürgers schützen. Das muss selbstverständlich auch auf die Werbung zutreffen, die meiner Meinung nach weder Ohr- noch Ruhebeschädigend sein darf.
Mit freundlichen Grüßen
Nikoline Hansen