Frage an Nikolaus Tschenk von Hans-Joachim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tschenk,
ich Versuchs kurz zu machen, ich hab folgende Nachfragen zu Ihrer Antwort an mich:
A: Sie schreiben: „In der Folge ist bei jedem Unfall unklar, ob auf dem Weg Radfahren erlaubt war oder nicht. Dies ist aber stets ausschlaggebend für die Haftungsfrage, da der Unfallhergang selbst meist nicht präzise rekonstruierbar ist.“
Darf ich Sie Fragen auf Grund welchem Rechs Verständnis und welchen Gerichtentscheidungen Sie zu dieser Behauptung kommen?
B: Da auf einem der Witterung ausgesetzten Weg, 2Meter nicht genau definiert werden können, anders als auf Asphaltstraßen, wie wollen Sie die 2Meter im Wald messen, außer an Stellen wo der Weg zwischen 2 Bäumen durchgeht?
C: Sie schreiben hier etwas mit Unfällen mit zum Teil tödlichen Ausgang. Dies ist sicher tragisch, aber schon Ihr Kollege Pix und Minister Bonde können bis heute keinen Fall zeigen, wo es zu tödlichen Unfällen auf schmalen Wegen kam. Könnten Sie, wenn Sie schon von so schwerwiegenden Unfällen im Kontext zum Radfahren auf schmalen Wegen erzählen, uns bitte die genauen Stellen, die Wegbreite, den Polizeibericht und die entsprechenden Zeitungsartikel nennen?
Ich freue mich auf Ihre präzisen Antworten!
Sehr geehrter Herr Kleine,
Ihr Engagement für die Abschaffung der „2-Meter-Regel“ rechnen wir Ihnen hoch an. Schön, dass Sie Ihr Recht auf Bürgerbeteiligung nutzen. Wir sind allerdings der Meinung, dass wir Ihnen und Ihren Mistreitern im bisher erfolgten Mailverkehr unsere Sichtweise des Problems ausführlich und mit einer nachvollziehbaren Argumentation hinreichend dargestellt haben. Der Standpunkt der Landesregierung ist bekannt und wird sich in naher Zukunft auch nicht ändern. Wie Sie wissen, hält das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und das Ministerium für Ländlichen Raum gerne weiterführende Informationen für Sie bereit. Sie finden diverse Möglichkeiten der Kontaktaufnahme unter
http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontakt/ .
Des Weiteren hat besagtes Ministerium schon eine Pressemitteilung zum Thema herausgegeben. Diese finden Sie unter
http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-zum-mountainbike-fahren-im-wald/
Um die Einrichtung attraktiver Mountainbike-Trails zu erleichtern und zu fördern hat das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ein Handbuch herausgegeben, welches Sie unter folgendem link downloaden können
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mlr/Mountainbike-Handbuch.pdf
Auch ein weiteres Statement wurde von diesem Ministerium veröffentlicht:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/handbuch-zur-ausweisung-von-mountainbike-strecken/
Vielleicht können Sie unseren Standpunkt nach Durchsicht dieser Informationen besser nachvollziehen. Die Ministerien sind sehr darum bemüht, Mountainbiking als Sport zu fördern und zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus Tschenk (MdL)