Frage an Nikolaus Tschenk von Tilman K. bezüglich Tourismus
Zu Ihrer antwort an Herrn Kleine v. 25.9.2014:
Gehe ich richtig in der inzwischen gefestigten Annahme, daß konkrete statistisch belastbare vergleichende Zahlen über die Auswirkungen von Situationen im Wald ohne 2m-Regel (in Hessen u.a.) und von Situationen mit 2m-Regel schlichtweg nicht existieren?
Z.B. kommte man ja bei der Einführung von Tempo 100 auf Land- und Bundesstraßen auch die Erfahrungen aus den USA mit dem 85 Meilen Limit nutzen.
Ist es Ihnen bekannt, daß es sich im Wald nicht um Radwege, sondern um Wirtschaftswege handelt, deren diesbezüglicher Charakter durch die oft falsche Angabe "Radweg" in Tourenführern, Topo-Karte o.ä. nicht im geringsten geändert wird?
Diese Unterschied der Nomenklatur ist hierbei durchaus nicht marginal, sondern hat erhebliche haftungsrechtliche Unterschiede zur Folge.
Ist es Ihnen bekannt, daß es sich insoweit auch bei Radfahren, Reiten und Wandern nicht um Verkeghr iSd StVO handelt, sondern um eine Sekundärnutzung nach Maßgabe des Betretungsrechtes ("Verkehr" ist der sog. zweckbindungskonfoma Nutzung z.B. durch Forstfahrzeuge)) vMv §14 BWaldG und §§ 59 und 60 BNatSchG?
Warum sehen die anderen Bundesländer wohl keinen Anlass, sich ebenfslls mit einer 2m-Regel anzufreunden?
Und schließlich eine ganz praktische Frage: Wie mißt man die 2m im Wald bzw. wie wendet man die "2 Fahrspur-Regelung" des Ministeriums Bode in der Praxis an?
Denn ein wenig Genauigkeit ist da schon geboten, schließlich könnte ein Verstoß sonst nach §83 LWaldG geahndet werden. Selbst bei geringen Beträgen bleibt es bei der finanziellen Belastung, die im einzelfall einen justitiabel nachvollziehbaren Grund haben muß.
Sehr geehrter Herr Kluge,
Ihr Engagement für die Abschaffung der „2-Meter-Regel“ rechnen wir Ihnen hoch an. Schön, dass Sie Ihr Recht auf Bürgerbeteiligung nutzen. Wir sind allerdings der Meinung, dass wir Ihnen und Ihren Mistreitern im bisher erfolgten Mailverkehr unsere Sichtweise des Problems ausführlich und mit einer nachvollziehbaren Argumentation hinreichend dargestellt haben. Der Standpunkt der Landesregierung ist bekannt und wird sich in naher Zukunft auch nicht ändern. Wie Sie wissen, hält das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und das Ministerium für Ländlichen Raum gerne weiterführende Informationen für Sie bereit. Sie finden diverse Möglichkeiten der Kontaktaufnahme unter
http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontakt/ .
Des Weiteren hat besagtes Ministerium schon eine Pressemitteilung zum Thema herausgegeben. Diese finden Sie unter
http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-zum-mountainbike-fahren-im-wald/
Um die Einrichtung attraktiver Mountainbike-Trails zu erleichtern und zu fördern hat das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ein Handbuch herausgegeben, welches Sie unter folgendem link downloaden können
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mlr/Mountainbike-Handbuch.pdf
Auch ein weiteres Statement wurde von diesem Ministerium veröffentlicht:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/handbuch-zur-ausweisung-von-mountainbike-strecken/
Vielleicht können Sie unseren Standpunkt nach Durchsicht dieser Informationen besser nachvollziehen. Die Ministerien sind sehr darum bemüht, Mountainbiking als Sport zu fördern und zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus Tschenk (MdL)