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Nikolas Löbel
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Frage von Frank S. •

Frage an Nikolas Löbel von Frank S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Löbel,

allein in unserem Mannheim haben fast 400 Menschen die Petition gegen den geplanten Impfzwang unterschrieben, bundesweit 143.000!
Der Ethikrat positioniert sich gegen den Impfzwang, durch den das Recht auf körperliche Unversertheit über die Kopplung mit der Schulpflicht ausgehebelt wird.

Gleichzeitig spricht der Gesetzesentwurf von einer Masernimpfpflicht, wobei hierfür nur Mehrfachimpfstoffe der Hersteller existieren, wodurch wieder durch die Hintertür eine Mehrfachimpfung als Pflicht zementiert wird.
Die individuelle Persönlichkeitsentwicklung wird hier beschnitten.
Auch steht im Gesetzentwurf nichts von einer Haftungsübernahme im Falle von Impfschäden, geschweige den von einer Beweislastumkehr, die Betroffene schützen und Schadensersatz- oder Kostenübernahme für Pflegefälle erleichtern würde.

Daher meine Frage: Können Sie guten Gewissens so einem Gesetz zustimmen? Was machen Sie, wenn Ihre Kinder einen Impfschaden abbekommen? Zählen die Mannheimer Stimmen für eine individuelle Impfentscheidung nicht(s), wird das ignoriert?

Ich hoffe, Sie können als Mannheimer Abgeordneter hier eine Tür für die individuelle Impfentscheidung öffnen, beispielsweise als Ausnahmeregel aufgrund der Weltanschauung, medizinischer Abwägung oder religiösen Gründen.

Vielen Dank und schöne Grüße aus Mannheim
F. S.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Geduld. Das Thema Masernimpfung ist derzeit in aller Munde.

Dass deutschlandweit eine große Zahl von Unterschriften gegen das Gesetzvorhaben zusammengekommen sind, nehme ich durchaus zur Kenntnis. Vorab müssen wir aber festhalten, dass Masern sowie deren Folgeerkrankungen wie die subakute sklerosierende Panenzephalitits (SSPE) tödlich sein können. Insgesamt versterben in Industrieländern etwa 1 bis 3 Personen/1 000 Maserninfektionen an den Masern. Da die für die Ausrottung der Masern erforderlichen 95% der immunisierten Personen nicht flächendeckend erreicht sind, kommt es immer wieder zu z. T. tödlichen Erkrankungen durch Masern. Trotz wiederholter Informationskampagnen und einer zum Teil hohen medialen Aufmerksamkeit, insbesondere zu Zeiten von Ausbrüchen, konnten diese Impfquoten bisher nicht weiter verbessert werden. Kleine Kinder werden oft zu spät geimpft. Die individuelle Impfentscheidung hat demnach leider dazu geführt, dass die Masern wiedergekommen sind und immer mehr Kinder daran erkranken.

Der Ethikrat erkennt aber grundsätzlich an: „Wer durch eine Impfung Immunität gegen eine übertragbare Krankheit erwirbt, schützt damit auch andere, ebenso wie derjenige, der sich gegen eine Impfung entscheidet, damit potenziell andere gefährdet.“ (https://www.ethikrat.org/themen/aktuelle-ethikratthemen/impfen-als-pflicht/) Rund zwei Prozent der Bevölkerung können aus verschiedenen (medizinischen) Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden. Das betrifft Neugeborene bis 9 Monate, ältere (multimorbide) Menschen, chronisch Erkrankte sowie Schwangere. Diese Menschen sind auf hohe Impfquoten in ihrem Umfeld angewiesen. Diese Menschen müssen wir schützen.

Schwerwiegende Nebenwirkungen einer Impfung stellen zudem eine Rarität dar. Dennoch ist die Entschädigung von eventuellen Impfschäden in § 60 IfSG geregelt. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist durch die damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Auch wird durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. 18, juris).

Daher spreche ich mich ganz klar für die Impfpflicht aus.
Ich hoffe sehr auf Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße
Ihr
Nikolas Löbel