Frage an Niels Böttcher von H. F. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Böttcher,
ich möchte meine - noch nicht beantwortete Frage vom 12.02.05 - wie folgt ergänzen: Im Augenblick muß die Baubehörde ihre Zustimmung / Ablehnung bei in den Bezirken verabschiedeten B-Plänen geben. Besteht dieses "Evokationsrecht" auch noch nach einer geplanten neuen Bezirksreform? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
H.Flügge
Sehr geehrter Herr Flügge,
die Bezirksverwaltungsreform ist zwar in ihren Grundsätzen vorgestellt worden, jedoch ist zur Zeit noch nichts bzgl. deren Umsetzung entschieden. Gerade bzgl. der Verwaltungskompetenzen wird es mit Sicherheit noch Änderungen geben. Nicht zu vergessen sind die Stellungnahmen aus dem Bürgerforum, die ebenfalls noch Beachtung finden werden.
Fakt ist, daß Hamburg eine Einheitsgemeinde bleiben wird. Somit wird wohl auch das Evokationsrecht bestehen bleiben.
Sie werden verstehen, daß ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine konkretere Antwort geben kann. Bitte gedulden Sie sich noch bis die Diskussion um die Bezirksverwaltungsreform abgeschlossen ist und uns der entsprechende Senatsbeschluß vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Böttcher