(...) Grundsätzlich bin ich überzeugt, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, wenn man beides auf Dauer gewährleisten will. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles oder verfassungsfeindliches Handeln geben kann. (...)
(...) Mein Studium habe ich zum Teil als studentischer Arbeitnehmer selbst finanziert, zum Teil habe ich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten. Die finanzielle Unterstützung aus dem BAföG habe ich ordnungsgemäß zurückgezahlt. (...)
(...) Die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens (Analyse, Systematisierung etc.) und Argumentierens sind zwar hilfreich in der politischen Arbeit und Diskussion. Dennoch: Ein Hochschulabschluss ist nach meinem Verständnis nicht die entscheidende Qualifikation für ein Mandat. In meiner Arbeit im Wahlkreis Eimsbüttel merke ich immer wieder, dass es viel mehr darauf ankommt, das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen, ihnen zuzuhören und bei der Arbeit im Bundestag darauf zu achten, dass wir mit unseren Entscheidungen möglichst nah bei den Menschen bleiben. (...)
(...) Eine Gesetzesverschärfung in Richtung der sehr einfachen Forderung „Verbot von Killerspielen“ wird der etwas komplizierteren Realität daher aus meiner Sicht nicht gerecht. (...)
(...) Zu einer erfolgreichen Strafverfolgung ist eine Einschränkung der Grundrechte zum Teil notwendig. Auch wenn dies im ersten Moment "schockierend" wirken mag, bitte ich Sie, sich die Situation der Verfolgung eines Straftäters vorzustellen: Setzt sich ein Straftäter zum Beispiel bei seiner Verhaftung zur Wehr, kann seine körperliche Unversehrtheit leider nicht unter jeden Umständen garantiert werden. (...)