Frage an Niels Annen von Max M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Annen,
welche Meinung vertreten Sie im Bezug auf den Bayrischen Vorstoß, sg. "Killerspiele" zu verbieten und ihre Verbreitung als Verbrechen in der schwere von Kinderpornographie einzuordnen?
Wie würden Sie "Killerspiele" definieren?
Und, wenn die Frage erlaubt ist, haben sie selbst schon mal ein "Killerspiel" gespielt (Falls Sie darauf nicht antworten wollen, lassen Sie die Frage einfach aus)
Vielen Dank im Vorraus,
Max Maass
Killerspiele 12.11.2008
Sehr geehrter Herr Maass,
vielen Dank für Ihre Mail vom 12.11.2008, in der Sie nach der Haltung der SPD zum Verbot von gewaltverherrlichenden Videospielen fragen.
Noch vor dem Vorstoß aus Bayern zum Verkaufsverbot sogenannter „Killerspiele“ hatte übrigens bereits die Europäische Union am 22. April 2008 ein solches Verbot sowie ein verbessertes Kennzeichnungssystem für gefährliche Spiele gefordert.
Es ist unverzichtbar, sehr sensibel mit medialen Gewaltdarstellungen – sei es nun on- oder offline – umzugehen. Das gilt auch für Computerspiele.
Am 1. Juli 2008 trat das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen, zu schützen.
Im Rahmen dieser Gesetzgebung sind schärfere Kriterien für den Jugendschutz definiert worden. Hier ging es vor allem um die Art und Weise, wie Gewalt dargestellt wird. Demnach sind Trägermedien, die „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen“ per Gesetz zu indizieren; Medien, in denen „Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen als Selbstzweck und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird“, gelten als jugendgefährdend und sollen von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden.
Diese Neuregelung finde ich richtig. Vor dem Hintergrund der tragischen Ereignisse in Emsdetten im November 2006 können wir uns als Politiker dem Thema mediale Gewalt, Gewalt in den Medien und Jugendschutz ja nicht verschließen. Deutschland hat innerhalb der EU die strengsten Gesetze; allerdings reicht es meiner Meinung nach nicht, nur nach gesetzlichen Regelungen zu suchen oder mit Verboten zu operieren. Übrigens ist eine Definition von „Killerspiel“ sehr problematisch und sie existiert juristisch auch nicht. „Killerspiel“ wird bislang als Begriff in der zugespitzten politischen Auseinandersetzung genutzt. Meiner Meinung nach beschreibt dieser Begriff durchaus treffend die Art der Gewaltdarstellung in manchen Computerspielen; als politischer Kampfbegriff, der keinen Raum für differenzierte Auseinandersetzung lässt, sollte man ihn aber nicht instrumentalisieren.
Im Vordergrund unserer Bemühungen, den Kinder- und Jugendmedienschutz zu stärken, sollte aber die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz in Kindergarten, Schule und Jugendarbeit stehen. Denn bei allen bestehenden Problemen mit so genannten „Killerspielen“ und dem Wunsch, diese einzudämmen, dürfen wir nicht vergessen, dass für einen modernen Kinder- und Jugendschutz die Medienerziehung sowie Medienverantwortung sehr bedeutsam ist. Die vielen sehr guten Möglichkeiten der Nutzung von Computern und Computerspielen müssen unterstützt werden.
Wir dürfen auch nicht unterschätzen, dass in den hier problematisierten Computerspielen häufig einfache Rollenmuster (starke Helden, autoritäres Durchsetzen, Gewalt als legitimes Mittel, Frauen als Objekte etc.) propagiert werden. Auch deshalb sind alle pädagogischen Alltagsbereiche gefragt, die andere Problemlösungskompetenzen vermitteln.
Eine Gesetzesverschärfung in Richtung der sehr einfachen Forderung „Verbot von Killerspielen“ wird der etwas komplizierteren Realität daher aus meiner Sicht nicht gerecht.
Und weil Sie gefragt haben: Als Sozialdemokrat arbeite ich für eine demokratische, tolerante Gesellschaft, in der gleichberechtigte Teilhabe allen möglich sein soll. In meiner – sehr begrenzten – Freizeit verzichte ich daher leichten Herzens darauf, in virtuellen Welten, die ganz andere Werte propagieren, herumzuballern.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben,
mit freundlichen Grüßen,
Niels Annen