Frage an Nicolette Kressl von Solveig S. bezüglich Jugend
Kinderbonus
Sehr geehrte Frau Kressl,
ich habe eine kurze Anfrage zum Kinderbonus. Leider könnte mir weder das Familienministerium noch die Kindergeldstelle eine Auskunft darüber geben ob der Kinderbonus, bei Unterhaltszahlungen, anteilig zur Hälfte abgezogen werden kann? Im Internet habe ich leider auch nur unklare Anweisungen gefunden.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Solveig Schuster
Sehr geehrte Frau Schuster,
in der parlamentarischen Beratung ist über die Ausgestaltung des Kinderbonus ausführlich diskutiert worden. Letztendlich wurde auf die Regelung zurückgegriffen, die auch beim Kindergeld gilt.
Rechtlich verhält es sich so, dass das Bundeskindergeldgesetz folgendermaßen ergänzt wurde: Alle Kindergeldberechtigten erhalten für das Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro je Kind (Kinderbonus). D.h., dass dieser Kinderbonus dem Kindergeldberechtigten in voller Höhe zusteht.
Diese einmalige zusätzliche Kindergeldzahlung kann allerdings dazu führen, dass der unterhaltspflichtige Elternteil in dem Auszahlungsmonat seinen Unterhaltsbetrag um 50 Euro kürzt. Rechtlich ist dies möglich, da das Kindergeld im Falle getrennt lebender Eltern dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet wird, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen. Da – wie oben angesprochen – der Kinderbonus an die Kindergeldregelungen angelehnt ist, gelten die entsprechenden Voraussetzungen.
Ich hoffe, Frau Schuster, dass diese Klarstellung Ihnen weiterhilft – gerne können wir Ihnen auch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mittelbadische SPD-Bundestagsabgeordnete
Nicolette Kressl