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Frage von Gerhard R. •

Frage an Nicolette Kressl von Gerhard R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Kressl,

es geht um schmutziges Geld.

Warum will der Finanzminister nicht, daß ein Parteispendenverbot bei Banken mit einem Staatsanteil von nicht mehr als 25 % zur Auflage bei Soffin-Hilfen gemacht wird?

In den USA spenden vom Staat unterstützte Banken gezielt an Parteien und Organisationen, die mit dem Rettungspaket und seiner Umsetzung zu tun haben. Warum ermöglicht Herr Steinbrück das auch in Deutschland?

Die EU fordert:
Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum, Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen.

Wenn nach einer Kapitalhilfe jährlich Spenden von jeweils 100.000 oder sogar 200.000 Euro an Parteien möglich sind, war die Kapitalhilfe zu hoch.
Wenn Volksbanken und Sparkassen Wettbewerbsverzerrungen beklagen, wird die EU-Vorgabe ebenfalls mißachtet.

Wenn Parteien sich ein Abweichen von der EU-Vorgabe mit Parteispenden honorieren lassen, ist das KORRUPTION!

Vorhersage: Die Banken werden bei den mit Steuergeld finanzierten Spenden die monatliche Höhe so bemessen, daß für die Parteien keine unverzügliche Anzeigepflicht besteht und so die Öffentlichkeit vor der Bundestagswahl nicht den Werteverfall in den Parteien bei der Annahme der Spenden bemerkt.

Dazu: Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.3.09(Spenden unter dem Rettungsschirm), sueddeutsche.de 17.3.09(Ärger über Zins-Wettbewerb) EU-Kommissionsmitteilung 5.12.08(K 8259 endgültig), Bild.de 22.3.09(Pleite-Banken spenden Politikern Geld).

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

Anfang Februar ging ich in meiner Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesfinanzminister auf die Frage nach Parteispenden von Banken, die unter dem Rettungsschirm des SoFFin stehen, ein. Gerne zitiere ich hier:

„Ob und in welchem Umfang Institute, die durch den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung eine unterstützende Maßnahme gewährt bekommen, Spenden an politische Parteien tätigen, ist eine unternehmerische Entscheidung, die nicht den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Bundesregierung betrifft. Auf die in der Bundestagsdrucksache 13/6149 dargestellte Abgrenzung der Verantwortungsbereiche zwischen der Bundesregierung und der von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts wird verwiesen.

Unabhängig davon werden Spenden von Einzelpersonen und Unternehmen in den Rechenschaftsberichten der politischen Parteien ausgewiesen, zuletzt veröffentlicht auf Bundestagsdrucksache 16/8400 vom 5. März 2008.“ (Zitat aus der Bundestagsdrucksache 16/11955).

Denn die Parteien sind gesetzlich dazu verpflichtet, Spenden von mehr als 50.000 Euro dem Bundestagspräsidenten sofort mitzuteilen. Die Spenden von mehr als 10.000 Euro müssen die Parteien in den jährlichen Rechenschaftsberichten angeben. In Ihrem Beitrag sprechen Sie von Spenden in Höhe von 100.000 oder 200.000 Euro und befürchten eine Intransparenz, die Sie als „Werteverfall“ der Parteien bezeichnen. Doch solche Spendenbeträge sind unverzüglich anzeigepflichtig, wodurch Parteien solche Einnahmen der Öffentlichkeit gar nicht vorenthalten können.

Außerdem verbietet das Parteiengesetz die Annahme von Spenden aus der Hand von Institutionen, die zu mindestens einem Viertel im Besitz der öffentlichen Hand sind. Das Verbot gilt auch für die Landesbanken. Derzeit hält der Bund an der Commerzbank, die staatliche Hilfe in Anspruch genommen hat, mittlerweile 25 Prozent plus eine Aktie. Somit darf die Commerzbank keine Parteispenden tätigen bzw. dürfen die Parteien diese nicht annehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsabgeordnete
Nicolette Kressl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

Anfang Februar ging ich in meiner Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesfinanzminister auf die Frage nach Parteispenden von Banken, die unter dem Rettungsschirm des SoFFin stehen, ein. Gerne zitiere ich hier:

„Ob und in welchem Umfang Institute, die durch den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung eine unterstützende Maßnahme gewährt bekommen, Spenden an politische Parteien tätigen, ist eine unternehmerische Entscheidung, die nicht den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Bundesregierung betrifft. Auf die in der Bundestagsdrucksache 13/6149 dargestellte Abgrenzung der Verantwortungsbereiche zwischen der Bundesregierung und der von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts wird verwiesen.

Unabhängig davon werden Spenden von Einzelpersonen und Unternehmen in den Rechenschaftsberichten der politischen Parteien ausgewiesen, zuletzt veröffentlicht auf Bundestagsdrucksache 16/8400 vom 5. März 2008.“ (Zitat aus der Bundestagsdrucksache 16/11955).

Denn die Parteien sind gesetzlich dazu verpflichtet, Spenden von mehr als 50.000 Euro dem Bundestagspräsidenten sofort mitzuteilen. Die Spenden von mehr als 10.000 Euro müssen die Parteien in den jährlichen Rechenschaftsberichten angeben. In Ihrem Beitrag sprechen Sie von Spenden in Höhe von 100.000 oder 200.000 Euro und befürchten eine Intransparenz, die Sie als „Werteverfall“ der Parteien bezeichnen. Doch solche Spendenbeträge sind unverzüglich anzeigepflichtig, wodurch Parteien solche Einnahmen der Öffentlichkeit gar nicht vorenthalten können.

Außerdem verbietet das Parteiengesetz die Annahme von Spenden aus der Hand von Institutionen, die zu mindestens einem Viertel im Besitz der öffentlichen Hand sind. Das Verbot gilt auch für die Landesbanken. Sollte auf der Hauptversammlung der Commerzbank am 15. Mai eine Kapitalerhöhung in der Form beschlossen werden, dass der Bund 25 Prozent plus eine Aktie an der Commerzbank hält, dürfte die Commerzbank keine Parteispenden tätigen bzw. dürften die Parteien diese nicht annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre SPD-Bundestagsabgeordnete

Nicolette Kressl