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Nicolette Kressl
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Frage von Nina J. •

Frage an Nicolette Kressl von Nina J. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Kressl,

In Zeiten von Finanzkrise und milliardenschwerem Konjunkturpaket, fragen wir uns, als Schüler des Politikleistungskurses 13 der Heimschule Lender, wie Sie als Gewerbeschullehrerin und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen zum folgenden Thema stehen:

Wie kann es sein, dass aus Geldern des Konjunkturpaketes zwar Schulgebäude saniert werden, jedoch die Notwendigkeit der besseren Ausbildung von jungen Menschen, zum Beispiel durch Gelder für engagierte Lehrkräfte, neue Materialien, etc. nur einen niedrigeren Stellenwert einnimmt?

Welche Weichenstellung kann dafür auf Bundesebene stattfinden?

Mit freundlichen Grüßen,
der Politikkurs 13

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Antwort von
SPD

Liebe Nina Jetter, lieber Politikkurs,

ich verstehe Ihre Frage sehr gut - denn neben einer guten baulichen Ausstattung brauchen Schulen und auch Kindertagesstätten hervorragend ausgebildetes pädagogisches Personal. Dieses muss nach meiner Überzeugung auch sehr gute Rahmenbedingungen haben. Dabei sind viele skandinavischen Länder meiner Überzeugung nach ein Vorbild.

Aber: Ein Blick in die Verfassung zeigt es schnell - für Bildung haben im Grundgesetz die Bundesländer die alleinige (Gesetzgebungs)kompetenz. Deshalb darf der Bund nur über Umwege überhaupt in die Bildung investieren - nach den Verfassungsänderungen, die die Föderalismuskommission I erarbeitet hat, ist dieses sogar noch strenger geregelt als vorher. Wenn Sie nachsehen, erkennen Sie, dass im Grundgesetz-Artikel 104b steht, dass der Bund nur Investitionshilfen geben kann, wenn er auch eine Gesetzgebungskompetenz hat. Die hat er in der Bildungspolitik nicht. Deshalb gehen wir im Konjunkturpaket auch den Umweg, dass wir bei Schulen nur im Rahmen der energetischen Sanierung Investitionsmittel zur Verfügung stellen. Die Finanzierung von Ausbildung, Personal u.ä. war verfassungsrechtlich noch nie möglich.

Sie fragen nach einer Änderungsmöglichkeit: Die gäbe es nur mit einer entsprechenden Grundgesetzänderung. Diese müsste dann eine Kooperation des Bundes mit den Ländern in der Bildungspolitik ermöglichen. Die Bildungspolitikerinnen und -politiker meiner Bundestagsfraktion fordern dies immer wieder. Aber um eine ehrliche Antwort zu geben: Das wird ein schwieriger Weg - denn die Bundesländer bestehen strikt auf ihrer alleinigen Zuständigkeit. Und für eine Grundgesetzänderung brauchen wir eine 2/3-Mehrheit auch im Bundesrat.

Ich glaube allerdings, dass auch reine Investitionen unterstützen können - dies zeigt das Beispiel des Investitionsprogramms für Ganztagsschulen (das sog. IZBB, "Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung"), das die damalige Bildungsministerin Edelgard Bulmahn 2003 auf den Weg gebracht hat. Inzwischen akzeptieren immer mehr Länder die Notwendigkeit von echten Ganztagsschulen. So konnten wir sozusagen mit den Investitionen auch "einen pädagogischen Ball ins Wasser werfen."

Bei weiteren Nachfragen können Sie sich gerne direkt an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Mittelbadische SPD-Bundestagsabgeordnete

Nicolette Kressl