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Nicolette Kressl
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Frage von Horst B. •

Frage an Nicolette Kressl von Horst B. bezüglich Innere Sicherheit

.......Ohne die Belastungen in der Zollverwaltung zu verkennen, muss gesagt werden, dass diese für die angesprochenen Bereiche nicht so gravierend sind, dass sie die Festlegung einer besonderen Altersgrenze rechtfertigen würden.............

Als normaler Bürger verstehe ich nicht, worin der Unterschied zwischen Bundespolizei und Zoll besteht, dass die einen mit 60/62 nach Hause gehen und die anderen mit 65/67.
Persönlich kenne ich Zollbeamte, die mit weit über 60 Jahren direkt vom Streifenwagen in die Pension gegangen sind.
Dagegen machen Polizisten oftmals bereits ab 50 Jahren einen ihrem zunehmenden Alter entsprechenden Dienst (Kontaktbeamte, Schwerpunkt Innendienst, Herausnahme aus dem Nachtdienst etc.) . Hier kommt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nach und nimmt die Polizisten nach und nach aus dem sehr belastendem Schichtdienst heraus, damit sie einen fliessenden Übergang in die Pension haben. Nicht so wie die Hau-Ruck Methode beim Zoll. Gestern Nacht noch einen Schwerstkriminellen festgenommen und heute schon für immer zu Hause.
Doch Zöllner sind anscheinend bessere Menschen weil sie nicht nur erst mit 65/67 in Pension gehen, sondern auch noch bis dahin komplett im Aussendienst sind (an Wochenenden,Weihnachten, Sylvester und anderen Tagen).

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bauer,

obwohl abgeordnetenwatch ihren Beitrag nicht veröffentlichen wollte, da er keine konkrete Frage enthalte, habe ich mich entschlossen, ihren Beitrag freischalten zu lassen und darauf zu antworten. Denn das Thema, das Sie ansprechen, ist mir sehr wichtig und hat in der letzten Zeit für viele Diskussionen gesorgt.

Lassen Sie mich jetzt also insgesamt zu der inhaltlichen Frage Stellung nehmen:

Es ist keineswegs so, dass die Belastungen, denen die Beamtinnen und Beamten im Vollzugsbereich der Zollverwaltung ausgesetzt sind, mir im Besonderen und dem Bundesfinanzministerium im Allgemeinen nicht bekannt sind. Ihre Arbeit verdient eine hohe Anerkennung -- auch wegen der Risiken, denen die Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt sind. Ich bedaure es sehr, wenn durch die aktuelle Diskussion ein anderer Eindruck entstanden sein sollte. Und natürlich ist mir -- nicht nur in dieser Frage -- die Debatte um die Frage der Gleichstellung mit dem Polizeidienst bekannt. Dies im Übrigen auch aus persönlich geführten Gesprächen.

Es stellt sich die Frage, inwieweit eine besondere Altersgrenze für Vollzugskräfte beim Zoll ermöglicht werden kann. Dabei ist mir wichtig aufzuzeigen, dass die Einsatzbreite, die die Zollverwaltung bietet, ein entscheidender Aspekt ist. Wenn eine Beschäftigung der Beamtinnen und Beamten im Vollzugsbereich nicht mehr in Frage kommt, bestehen in der Zollverwaltung grundsätzlich viele anderweitige Möglichkeiten des Einsatzes. Ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass dies der Beweggrund für das Bundesfinanzministerium ist, davon auszugehen, dass die Beschäftigten nicht allgemein vor dem Zeitpunkt der allgemeinen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.

Es wäre nicht im Sinne der Beschäftigten, wenn eine formale Trennung des Vollzugsdienstes von den anderen Aufgabenbereichen der Zollverwaltung vollzogen würde, möglicherweise mit dem Ergebnis unterschiedlicher Laufbahnen und Altersgrenzen. Hiermit wären erhebliche Nachteile für die Zollbeamtinnen und -beamten verbunden. Ein Wechsel zwischen den Aufgabengebieten wäre nicht so einfach wie heute möglich. Dies würde nicht nur in den Fällen gelten, in denen Beamtinnen und Beamte nicht mehr den Anforderungen im Vollzugsdienst bzw. im Schichtdienst gewachsen sind, sondern auch bei einem Wechsel aus sonstigen persönlichen Gründen.

Und noch ein ergänzender Hinweis bezüglich des Besoldungsrechts von Zollvollzugskräften: Das Bundesministerium der Finanzen setzt sich seit 2006 beim zuständigen Bundesministerium des Innern für die Verbesserung der Situation der Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst der Zollverwaltung ein. Ziel ist es, die Planstellenobergrenzen in den BesGr. A9m/A9m+Z von zur Zeit 27 % auf 40% anzuheben und so dem hohen Anteil an Vollzugsaufgaben Rechnung zu tragen sowie zu den Obergrenzen für Polizeivollzugskräfte aufzuschließen. Unser Antrag ist inzwischen in den Entwurf der neuen "Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter in der Bundesverwaltung" aufgenommen worden -- die zum 1. Juli 2009 in Kraft treten soll.

Dies als Ergänzung, um deutlich zu machen, dass das Bundesfinanzministerium sehr wohl die Arbeit der Vollzugskräfte im Zoll unterstützt.

Ich hoffe, Herr Bauer, dass meine Ausführungen dazu beitragen konnten, Klarheit in die Sache zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen,

Nicolette Kressl, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen