Frage an Nicolette Kressl von Reinhold M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kressl, vielen Dank für Ihre Antwort zur Greenlight-Laser Therapie. Wie Sie behaupten das die Kassen das in Ihren Leistungskatalog aufgenommen haben, wie kann es dann sein, dass 10 Kassen die ich angeschrieben habe diese Therapie nicht bezahlen.
MfG
Reinhold Meier
Sehr geehrter Herr Meier,
dafür gibt es keine Erklärung. Die gesetzlichen Kassen sind verpflichtet, Ihnen diese Behandlung entsprechend der von mir genannten Bedingungen zu gewähren. Bitte bitte bleiben Sie hartnäckig und verweisen Sie gegebenenfalls auf unsere Korrespondenz. Mein Büro hat die Information direkt von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (Telefon 02241 / 9388-0). Weitere eindeutige Quellen sind im Internet zu finden, zum Beispiel auf der Website der Uniklinik Frankfurt ( http://www.klinik.uni-frankfurt.de/urologie/greenlightlaser.html ). Die Regelung gilt selbstverständlich bundesweit.
Achten Sie allerdings bei der Anfrage an Ihre Kasse darauf, deutlich zu machen, dass Sie die Behandlung in einem KRANKENHAUS durchführen lassen wollen. Nur dort sind die DRG-Leistungen für Sie als Patient zuzahlungsfrei - anders als bei einer ambulanten Behandlung, zum Beispiel bei einem niedergelassenen Arzt.
Beste Grüße
Ihre Nicolette Kressl, MdB