Frage an Nicolette Kressl von Oliver Friedrich P. bezüglich Wirtschaft
Beratertätigkeit für die IKB
Sehr geehrte Frau Kressel,
die IKB hat in den vergangenen Monaten erhebliche Verluste erlitten, die voraussichtlich auf den Steuerzahler überwälzt werden.
Es ist augenscheinlich, dass die Banker sich auf Märkten bewegt haben, die sie nicht kannten und nicht einschätzen konnten, dass Sie an Stelle der eigene Marktkenntnis und -bewertung aufgrund der Verbriefung an die Stelle eigener Einschätzung zweifelhaften Ratings geglaubt haben.
Das dies nicht notwendig war und auch im letzten Jahren hervorragende Ergebnisse erzielt werden konnten zeigen die Geschäftsergebnisse von Privatbanken (mit pers. Haftung, zB Warburg in HH usw.)
1. Werden die - gravierenden und fachlich grob fahrlässigen - Fehlentscheidungen für die handelnden Organe Konsequenzen haben?
2. Wird die Frage der Organhaftung (d.h. Schadensersatz der Organe ggü den Gesellschaftern) geprüft.
3. Gibt es (durch Sie?) Bestrebungen, öffentl. Banken in Zukunft aus spekulativen Geschäften in fernliegenden Regionen herauszuhalten (regional zu begrenzen?)
4. Was ist der genau Inhalt Ihrer Tätigkeit für die IKB? Wie hoch ist der Aufwand hierfür per Quartal?
Vielen Dank & Grüsse
Oliver Priess
Sehr geehrter Herr Priess,
für Ihre konkreten Fragen zur IKB danke ich Ihnen. Im Folgenden nehme
ich gerne jede einzelne Frage auf.
zu Frage 1:
"Werden die - gravierenden und fachlich grob fahrlässigen - Fehlentscheidungen für die handelnden Organe Konsequenzen haben?"
Eine Beurteilung von Verantwortlichkeiten der Mitglieder von Vorstand und/oder Aufsichtsrat der IKB ist der Bundesregierung nicht möglich, da es sich bei der IKB um eine private Geschäftsbank handelt, Rechte und Pflichten ergeben sich daher aus aktienrechtlichen Vorschriften, dies beinhaltet auch die Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht gemäß § 116 AktG. Die KfW hat eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung des Bestehens von Schadensersatzansprüchen gegen Organmitglieder und Prüfer der IKB beauftragt.
zu Frage 2:
"Wird die Frage der Organhaftung (d.h. Schadensersatz der Organe ggü. den Gesellschaftern) geprüft?"
siehe Antwort zu Frage 1
Zu Frage 3.:
"Gibt es (durch Sie?) Bestrebungen, öffentl. Banken in Zukunft aus spekulativen Geschäften in fernliegenden Regionen herauszuhalten (regional zu begrenzen?)"
Die Geschäftspolitik der öffentlichen Institute wird durch deren verantwortliche Organe und nicht durch die Bundesregierung festgelegt.
Im Übrigen werden die Regelungen zur Unterlegung des Eigenkapitals der Banken derzeit auf internationaler Ebene im Rahmen des Basel II-Prozesses sowie der von der EU-Kommission diskutierten Änderungen der Bankenrichtlinie überprüft. Dies wird dazu beitragen, die ökonomischen Anreize zu Investitionen in spekulative Produkte zu dämpfen.
Zu Frage 4.:
"Was ist der genau Inhalt Ihrer Tätigkeit für die IKB? Wie hoch ist der Aufwand hierfür per Quartal?"
Da es sich bei der IKB um eine mittelbare Bundesbeteiligung handelt, wurde ein Vertreter des Bundes in den Aufsichtsrat entsandt. Dieses Mandat wurde vor einigen Tagen niedergelegt.
Als Parlamentarische Staatssekretärin bin ich Mitglied des Beraterkreises der IKB. Aus dieser Tätigkeit erziele ich keinerlei Einnahmen, da ich auf eine entsprechende Entschädigung verzichtet habe. Seit meiner Ernennung zur Parlamentarischen Staatssekretärin im November 2007 habe ich an keiner Sitzung des Beraterkreises teilgenommen. Darüber hinaus gehende zeitliche Verpflichtungen erwachsen daraus nicht.