Frage an Nicolette Kressl von Beatrice K. bezüglich Familie
Themen:
* Gleichgeschlechtliche Familien anerkennen
* Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften vollenden
Sehr geehrte Frau Kressel,
wir (meine Freundin und ich) möchten im Steuerrecht auf absehbare Zeit nicht mehr wie Fremde behandelt werden, so wie wir im Sozialrecht ja bereits voll in die Pflicht genommen werden. Auch im Beamtenrecht wünschen wir uns eine baldige Anerkennung. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist für uns, dass unser Wunsch nach "Verpartnerung" nicht gleichrangig dem Wunsch nach "Heirat" von einem Mann und einer Frau sein soll. Wieso müssen wir zu einer Stabstelle im Landratsamt, während Mann und Frau im Rathaus heiraten können?
Verfassungsrechtlich (2002) spricht nichts dagegen, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich der Ehe gleichzustellen.
Wie stehen Sie zu den obigen Themen und welche Richtung verfolgt ihre Partei dies bzgl.?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß,
Beatrice Kramer
Sehr geehrte Frau Kramer,
entgegen Ihrer Auffassung ist eine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe verfassungsrechtlich nicht herzuleiten. Gleichwohl war es unserer Regierungskoalition ein wichtiges Anliegen, die von Ihnen zu Recht kritisierte asymmetrische Behandlung im Sozial- und Steuerrecht durch eine Besserstellung eingetragener Partnerschaften insbesondere bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer so weit wie möglich zu beseitigen.
Mit einem entsprechenden Gesetz, das unter anderem in der Einkommensteuer eine steuermindernde Berücksichtigung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen im Rahmen eines sogenannten Realsplittings vorsah, sind wir jedoch in der vergangenen Wahlperiode an den unionsgeführten Ländern Im Bundesrat gescheitert. Ein erneuter Anlauf, den wir für dieses Jahr noch vorgesehen hatten und zu dem wir intern bereits in Detailabstimmungen waren, ist wegen des vorzeitigen Endes dieser Wahlperiode nicht mehr zu Stande gekommen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dieses wichtige Vorhaben aber in der kommenden Wahlperiode auf jeden Fall erneut aufgreifen.
Die Bestimmung der zuständigen Behörde, bei der die Lebenspartnerschaft begründet werden kann, obliegt in unserer föderalen Ordnung den Ländern - dem Bundesgesetzgeber ist hier ein Eingriff verwehrt. Ihrem verständlichen Wunsch, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft am gleichen, ggf. festlichen Orte stattfinden kann, wie eine Eheschließung, kann politisch daher nur auf Landes- bzw. ggf. auf Landkreisebene zur Verwirklichung verholfen werden. Ich bin sicher, dass die bei Ihnen vor Ort zuständige SPD-Fraktion eine entsprechende Anregung gern aufnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundestagsabgeordnete
Nicolette Kressl