Frage an Nicolette Kressl von Dr. Arndt B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Kressl,
Ich möchte mich Herrn Maass anschließen, weil mich auch die Frage interessiert, wie der Gesetzgeber dem Beobachtungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des §1626a BGB nachgekommen ist. Die Frage haben Sie nicht beantwortet.
Der Textbaustein mit dem Meinungsbildungsprozess ist mir bekannt, und die Expertenanhörung, auf die darin Bezug genommen wird, 2 Jahre her. Glauben auch Sie, wie Frau Zypries, dass unverheiratet zusammenlebende Eltern in aller Regel Sorgerechtsvereinbarungen treffen, oder wird dem Beobachtungsauftrag auch durch tatsächliches Beobachten der gesellschaftlichen Praxis nachgekommen?
Wenn es in diesem Meinungsbildungsprozess Parlamentarier gibt, die die Möglichkeit einer gerichtliche Ersetzung der Sorgeerklärung für ausreichend halten: ist hier eine Regelung nach dem Muster der Altfallregelung gemeint, die durch eine Beweislastumkehr hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zurückblieb und zu insgesamt 34 (vierunddreissig) im Jahr 2004 ersetzten Sorgeerklärungen geführt hat?
Wie hoch schätzen Sie die Zahl der jährlich durch den §1626a BGB in ihrem Elternrecht aus Art 6 Abs. 2 des Grundgesetzes verletzten Väter?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Sehr geehrter Herr Dr. Brenschede,
Die für Ihren Wohnort Bensheim zuständigen Abgeordneten finden Sie unter http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlen2005/wk189.html , ich dagegen bin verantwortlich für die Bürgerinnen und Bürger in der Region Mittelbaden. Meiner Verpflichtung komme ich gerne und gewissenhaft nach, allerdings erfordert dieser Anspruch die Konzentration auf "meinen" Wahlkreis.
Ihre Frage deckt sich inhaltlich weitgehend mit dem Anliegen von Herrn Maass, der an dieser Stelle zwei Antworten von mir erhalten hat. Ich darf Sie darauf verweisen.
Zukünftig antworte ich hier nur noch auf ganz konkrete und neue Fragen, die E R K E N N B A R aus meinem Wahlkreis stammen. Für reine Show-Dialoge und Spiegelfechterei stehe ich in diesem Forum ebenso wenig zur Verfügung wie auf allen anderen Kommunikationswegen.
Herzliche Grüße aus Berlin
Nicolette Kressl, MdB
Stelllvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion