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Frage von Christoph M. •

Frage an Nicolette Kressl von Christoph M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kressl,

der heutigen "Berliner Morgenpost" habe ich zu meiner Verwunderung entnommen, daß Sie sich zusammen mit der Ministerin für alle außer Männer Frau v.d. Leyen über das Fehlen "moderner" Männer beschweren, die angeblich zu wenig Engagement bei der Kinderbetreuung zeigten.

Verwundert bin ich angesichts der Tatsache, daß Väter auch heute noch überhaupt keinen Anspruch darauf haben sich für ihre Kinder zu engagiren. Im Gegenteil sorgt der Gesetzgeber durch diskriminierende Gesetze (z.B: §1626a BGB, kein Sorgerecht für Väter nicht ehelicher Kinder ) sogar noch dafür, daß viele Väter die Möglichkeit des Erziehungsurlaubs gar nicht in Anspruch nehmen dürfen, da das Sorgerecht eine Voraussetzung für den Anspruch auf Erziehungsurlaub ist. Im von mir leider durchlittenen Extremfall ist die vom Vater geäußerte Absicht ebenfalls einen Teil der Elternzeit nehmen zu wollen sogar Anlass für eine vom Gesetzgeber zu sowieso nicht verfolgtem "Kindesentzug" verharmloste Kindesentführung durch die Mutter.

Nun meine Frage an Sie: Erscheint es Ihnen nicht auch widersprüchlich, daß der Gesetzgeber einerseits Väter durch einen "Bonus" beim Elterngeld versucht dazu zu bewegen, vermehrt Erziehungsurlaub zu nehmen, andererseits aber Vätern noch nicht einmal das Recht zugesteht, eben diesen Erziehungsurlaub zu nehmen?

Weiterhin möchte ich mich bei Ihnen auch noch nach Folgendem erkundigen: In seinem aufseheneregenden Urteil vom 29.Januar 2003 zur Verfassungsmäßigkeit des oben genannten §1626a BGB hat das BVerfG den Gesetzgeber dazu verpflichtet "die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat".
Inwieweit ist der Gesetzgeber dieser Verpflichtung in den immerhin bald 4 Jahren nachgekommen?

Danke im Voraus für die Beantwortung der Fragen und mit freundlichen Grüßen
Christoph Maass

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maass,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Januar 2007. Man konnte der Berliner Morgenpost nicht entnehmen, dass ich über einen Mangel an modernen Männern in Deutschland klage. Das würde ich auch nicht tun. Denn ich weiß, dass die allermeisten Männer, die Väter werden, heute ihre Vaterrolle aktiv gestalten wollen. Ihnen ist an einer vertrauensvollen, emotionalen und stabilen Beziehung zu ihrem Kind bzw. ihren Kindern gelegen.

Bislang hatten aber viele Väter Schwierigkeiten, diesen Wunsch zu verwirklichen. Dass männliche Mitarbeiter wegen der Kinderbetreuung Elternzeit in Anspruch nehmen, wurde von vielen Arbeitgebern nicht gern gesehen. Deshalb haben wir das Elterngeld mit den sog. Partnermonaten ausgestaltet. Damit machen wir es denjenigen Männern, die aktive Väter sein wollen, leichter, gegenüber ihren Arbeitgebern ihren Anspruch auf Zeit für ihr Kind durchzusetzen. Es liegt jetzt aber auch ein Stückweit an den Männern, dieses Recht einzufordern und einzulösen.

Auch zu Ihren Äußerungen zum Sorgerecht und zur Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub nehme ich gern Stellung.

Es liegt auf der Hand, dass nur Elternzeit in Anspruch nehmen kann, wer für das Kind sorgt bzw. das Sorgerecht hat. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es Ihnen vielmehr um die Frage, ob es richtig ist, dass für nicht ehelich geborene Kinder die Übertragung des Sorgerechts an den Vater von der Zustimmung der Mutter abhängig sein sollte.

Meine Fraktion hat sich mit der Ausgestaltung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern bereits intensiv befasst. Ich teile Ihre Ansicht, dass das geltende Recht überprüft werden muss. Die derzeitige Regelung erscheint mir zu starr. Der Meinungsbildungsprozess hinsichtlich der Frage, wie wir das Regel-Ausnahmeverhältnis ausgestalten wollen, d.h., ob die gemeinsame Sorge unter bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetz bestehen soll oder ob wir den Gerichten die Möglichkeit geben sollen, die Zustimmung der Mutter zu ersetzen, ist aber noch nicht abgeschlossen.

Ihr Umgangsrecht mit dem Kind durchzusetzen, ist für viele Väter ebenfalls problematisch. U.a. um diese Durchsetzung zu erleichtern, hat die Bundesjustizministerin einen Gesetzentwurf erarbeitet, der im März im Bundeskabinett behandelt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolette Kressl, MdB