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Nicolette Kressl
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Frage von Louis M. •

Frage an Nicolette Kressl von Louis M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Kressl,

Die Unterirdische Speicherung von C02 wurde 2011 vom Bundestag beschlossen, steht aber bis heute noch unter Kritik. Zahlreiche Bürgerinitiativen sind dagegen die Klimaschädlichen Gase ins Erdreich zu pumpen, da nur Industriefirmen einen Nutzen aus diesem Beschluss ziehen können, nämlich Kohlekraftwerke langfristig betreiben zu können.
Dieses Verfahren ist aber nicht ganz ungefährlich, da einerseits durch seismische Aktivitäten im Erdinnern Risse an der Oberfläche entstehen können und das CO2 somit wieder austritt aber auch andererseits das Grundwasser im Erdinnern durch die Gase versalzen wird.

Gibt es im Bundestag diesbezüglich Diskussionen über eine Abschaffung solcher Verfahren oder bleibt dieses Verfahren weiterhin Bestehen ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Magenreuter,

richtig ist, dass die Diskussion um Carbon Dioxide Capture and Storage (CCS) noch immer nicht beendet ist. Nachdem das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid im Bundesrat keine Mehrheiten fand, befasst sich nun der Vermittlungsausschuss damit. Die Positionen der Länder sind aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen geradezu gegensätzlich. Nach inzwischen drei erfolglosen Verhandlungsrunden hat es keine sinnvollen Änderungsvorschläge gegeben. Damit ist die Situation völlig verfahren und es gibt keine Ansätze, wie Deutschland seiner Verpflichtung, die zugehörige EU-Richtlinie umzusetzen, nachkommen will.

Bis CCS als anwendbare Technologie zur Verfügung stehen wird, gilt es zahlreiche Probleme zu lösen, die auch schon heute bei der Diskussion um den Einsatz berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören unter anderem ein hoher zusätzlicher Energieeinsatz, im Untergrund bestehende Nutzungskonkurrenzen, mögliche Grundwasserbelastungen und weitere Risiken für Mensch und Natur und das Fehlen eines Nachweises über eine Langzeitsicherheit.

Aus sozialdemokratischer Sicht müsste das Gesetz u.a. folgende Aspekte sicherstellen:

- die Gewährung höchstmöglicher Sicherheits- und Umweltstandards im Rahmen des „Standes von Wissenschaft und Technik“ insbesondere für Transport und Speicherung von CO_2,
- eine faire Berücksichtigung der Interessen der Oberflächeneigentümer,
- ein hohes Maß an Transparenz und eine umfassende Beteiligung der Bevölkerung vor Ort,
- die Gewährleistung angemessener Nachsorgebeiträge im Sinne des Verursacher­prinzips sowie
- eine größtmögliche geographische Nähe zwischen Abscheidung und
Speicherorten.

Wir brauchen einen Rechtsrahmen, der die Bedingungen festlegt, unter denen die CO_2 -Abscheidung, - Speicherung und der -Transport in Deutschland zulässig sein soll. Das vorliegende Gesetz berücksichtigt zwar eine Reihe unserer Forderungen aus der vorhergehenden Legislaturperiode, enthält aber noch viele ungeklärte und nicht eindeutige Festlegungen. Im Vermittlungsausschuss wird sich nun zeigen, ob die Bundesregierung bereit ist, ihren Entwurf in entscheidenden Punkten nachzubessern.

Im Deutschen Bundestag habe ich den damaligen Entwurf des Gesetzes übrigens in der Abstimmung vom 07. Juli 2011 abgelehnt. In meinen Statement zu dieser Abstimmung habe ich deutlich gemacht, dass es einerseits zwar richtig ist, in Forschung, Entwicklung und auch in einige Demonstrationsprojekte einzusteigen. Weil aber aus sozialdemokratischer Sicht der Forschungsaspekt Priorität hat, muss die Wiederverwendung klar im Mittelpunkt stehen - und nicht die Verpressung und Speicherung. Das vollständige Statement können Sie gerne auf meiner Homepage unter http://kressl.de/berlin/abstimmungen_umwelt.php nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Nicolette Kressl, MdB