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Nicolette Kressl
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Frage von Klaudia K. •

Frage an Nicolette Kressl von Klaudia K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Kressl,

seit dem 01.01.2008 gilt das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, welches besagt, dass alle Telekommunikationsnetze alle Daten ihrer Kunden für einen Zeitraum von 6-7 Monaten speichern müssen. Dies soll dazu dienen, bei Bedarf Bewegungsprofile von Bürgern erstellen zu können und dadurch Terrorismus und Kriminalität zu kontrollieren. Fakt ist jedoch, dass dieses Gesetz gegen Grundrechte verstößt, die im Grundgesetz verankert sind (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, Unverletzlichkeit der Wohnung Art. 13 GG, Freiheit der Meinung, Kunst und WIssenschaft Art. 5 GG). Allein diese Tatsache wäre für mich ein grund dafür, dieses Gesetz wieder abzuschaffen, da es die Grundrechte verletzt.
Aus diesem Grund möchte ich Sie fragen, wie Sie zu dieser Sache stehen und ob es in Zukunft eine Chance dafür gibt, dass dieses Gesetz wieder verschwindet.

Mit freundlichen Grüßen

K. Krakowczyk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Krakowczyk,

mit dem Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung kam Deutschland seiner Pflicht nach, die EU-Richtlinie 2006/24/EG in deutsches Recht umzusetzen.

Im Ergebnis vereinbar mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht (BverfG) 2010, dass es weiterer Hürden zur Verwendung von Daten, zu ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz ihrer Verwendung bedarf. Grundsätzlich sei eine Speicherung von Daten möglich – jedoch unter Beachtung hinreichend hoher Anforderungen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begrüßen dieses Urteil. In dem Parteitags-Beschluss Nr. 66 zu „Datenschutz und Grundrechte stärken – Datenspeicherung begrenzen!“ vom 06. Dezember 2011 haben wir daher festgehalten: „Datenschutz und Grundrechte müssen gestärkt werden. Nur in diesem Rahmen wäre eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland überhaupt möglich“. Zudem haben wir darauf hingewiesen, dass „[…] die von der EU-Richtlinie geforderte Speicherungsverpflichtung […] einen gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer von Telekommunikationsdiensten […]“ darstellt (Seite 1). Eine langfristige und verdachtsunabhängige Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen lehnen wir daher ab. Zu Ihrer Information habe ich Ihnen den Beschluss beigefügt.

Wir sind aber auch der Meinung, dass die berechtigten Strafverfolgungsinteressen des Staates angemessen berücksichtigt werden müssen. In der Pressemitteilung vom 30. Dezember 2011 haben wir uns für eine begrenzte Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Allerdings wollen wir eine Beschränkung des Zugriffs auf diese Daten nur bei schwersten Straftaten. Weitere Informationen finden Sie zudem in der Pressemitteilung, die ich Ihnen ebenfalls beigefügt habe.

Gegenwärtig werden Eckpunkte einer Folgeregelung diskutiert. Die Frage nach dem Umfang gespeicherter Daten ist ebenfalls Gegenstand der Beratungen, in denen sowohl die Entscheidung des BVerfG zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland als auch die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen über die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten berücksichtigt werden.

Den Regierungskoalitionen ist es bisher leider nicht gelungen, eine hinreichende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung – entsprechend dem Urteil des BverfG – vorzulegen. Schlimmer noch: Es fehlt sogar an einer grundsätzlichen Entscheidung, ob die Regierung die Richtlinie umsetzen oder ablehnen – und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen – will. Wir Sozialdemokraten wollen den europäischen Meinungsbildungsprozess mitgestalten. Jedoch werden wir auch in den weitergehenden Auseinandersetzungen an unseren Kernforderungen festhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolette Kressl, MdB