Frage an Nicolette Kressl von Anne R. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Kressl,
Ihr Arbeitsminister Herr Scholz hat am Montag behauptet die Rente sei auch für die jüngere Generation gesichert. Wie soll das funktionieren? Kann ein Arbeitnehmer für zwei Rentner sorgen ? Egal ob mit Beiträgen oder steuerfinanziert? Wie soll die dies funktionieren?
Gibt es da irgendwo ein Füllhorn für gute Taten, das bisher noch nicht entdeckt wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Anne Redwanz
Sehr geehrte Frau Redwanz,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal
http://www.abgeordnetenwatch.de vom 25. September 2009.
Wie alle Sozialversicherungen wird auch die gesetzliche Rentenversicherung im Umlageverfahren finanziert. Das heißt, die Beiträge der aktuellen Erwerbsgeneration werden dafür verwendet, die Leistungen der jetzigen Rentnerinnen und Rentner zu tragen. Die Höhe des Beitragssatzes wird dabei durch die Entwicklung der Löhne und Gehälter als Bemessungsgrundlage bestimmt. Aufgrund dieser Abhängigkeit der Beiträge von der Entwicklung der beitragspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme, gibt es zusätzlich einen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Dieser bildet den größten Einzelposten im gesamten Bundeshaushalt und belief sich 2007 auf rund 62,2 Milliarden Euro. Um zu verhindern, dass die Renten aufgrund einer schlechten Lohnentwicklung sinken, haben wir die Rentenschutzklausel (§ 68a SGB VI) erweitert.
Fakt ist, dass es für die künftigen Rentnerinnen und Rentner unumgänglich ist, die Sicherung ihres Lebensstandards über Leistungen aus mehreren Säulen - wie die Privatvorsorge und die betriebliche Alterssicherung - zu gewährleisten. So wird bis zum Jahr 2030 die Zahl der über 65-Jährigen um 6,4 Millionen zunehmen, die Zahl der 14 bis 64- Jährigen jedoch um 5,5 Millionen sinken. Den demografischen Wandel berücksichtigend, gibt es seit 2002 bei der privaten Altersvorsorge eine wichtige Neuerung: die Förderung durch den Staat. Diese besteht zum einen aus finanziellen Zuschüssen (sog. Riester-Zulagen) und zum anderen aus Extra-Steuerersparnissen. Die vom Staat mit Zuschüssen und Steuerersparnissen umfangreich geförderte „Riester-Rente“ ist als Kernstück der Rentenreform 2001 der Beitrag sozialdemokratischer Politik. Die künftigen Rentnerinnen und Rentner haben damit die Sicherheit, ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten - denn: Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (mindestens 60 Euro jährlich bzw. 5 Euro monatlich) als Eigenbetrag in den Aufbau einer „Riester-Rente“ investiert, profitiert von staatlicher Förderung in Form von Grund- und Kinderzulagen bzw. steuerlichen Sparmöglichkeiten.
Für armutsfeste Renten sind existenzsichernde Löhne und eine möglichst ungebrochene Erwerbsbiographie für Männer und Frauen die Voraussetzung. Entscheidend ist nicht das Zahlenverhältnis ‚Personen im erwerbsfähigen Alter‘ zu ‚Rentnerinnen und Rentnern‘, sondern die Frage, wie viel Personen tatsächlich erwerbstätig sind, um durch ihre Beiträge die Renten der älteren Generation zu finanzieren. Deshalb setzen wir uns in der SPD-Bundestagsfraktion auch in der Opposition weiterhin für flächendeckende Mindestlöhne ein.
Für weitere Informationen empfehle ich Ihnen die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Rente unter http://www.bmas.de/portal/34740/rente.html . Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an meine Mitarbeiterinnen in meinem Berliner Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mittelbadische SPD-Bundestagsabgeordnete
Nicolette Kressl