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Nicolette Kressl
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Frage von Reinhold M. •

Frage an Nicolette Kressl von Reinhold M. bezüglich Soziale Sicherung

Meine Ehefrau hat den grauen Star von Geburt an und wurde auch operiert, sie sieht auf einem Auge 5 und auf dem anderen ca 20%. Sie hat einen schwerbehinderten Auusweis mit 100%. Wir haben Bekannte in Rheinland-Pfalz die bekommen Blindengeld bei uns In B-W gibt es dies für die Sehkraft meiner Frau nicht? Aus welchem Grund?
Heut zu Tage ist man als Behinderter an den Rand der Gesellschaft gedrängt wenn man nicht zu zweit arbeiten kann. Meine Frau würde gerne Arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Meier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meier,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de vom 10. August 2009.

Entgegen Ihrer Annahme gibt es auch in Baden-Württemberg das so genannte Blindengeld. Blinde und hochgradig sehschwache Menschen, die das erste Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben, haben zum Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile Anspruch auf Landesblindenhilfe in Form von Blindengeld.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in Baden-Württemberg im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) und in dem Gesetz über die Landesblindenhilfe (BliHG). Im § 1 Absatz 2 BliHG heißt es, „dieses Gesetz gilt auch für Personen, (…) deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt (…).“ Da Ihre Frau auf dem besseren Auge über eine Sehkraft von 20% verfügt, ist sie nach diesem Gesetz nicht hochgradig sehschwach oder blind.

Sie schreiben mir weiter, Ihre Frau verfüge über einen Schwerbehindertenausweis, in dem der Grad der Behinderung (GdB) mit 100 verzeichnet ist. Hier ist es wichtig, die angegebenen Merkzeichen zu beachten, da diese für die Geltendmachung von Vergünstigungen von Bedeutung sind: Bei einem GdB von 100 und dem Merkzeichen „Bl“ ist Ihre Frau „blind im Sinne des Gesetzes“. Für die Feststellung des Vorliegens einer Blindheit in diesem Sinne oder zur Bestimmung des Merkzeichens sind die Versorgungsämter, in Ihrem Fall das Landratsamt Rastatt, zuständig.

Lieber Herr Meier, auch ich sehe die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung als problematisch an. Die SPD kämpft daher für die bessere Durchsetzung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter und mehrfach behinderter Menschen. Dazu gehören die Einforderung des betrieblichen Eingliederungsmanagement und das Drängen auf mehr Unterstützung durch alle Sozialleistungsträger. Schließlich sollen noch mehr Menschen mit schwerer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt realistische und dauerhafte Perspektiven erhalten.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen im Berliner Büro gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mittelbadische SPD-Bundestagsabgeordnete
Nicolette Kressl