Frage an Nicolette Kressl von Hans-Gert K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Kressl,
gibt es ein Gesetz, welches einen Wasser und Abwasser Anschluss und Benutzerzwang, vorschreibt.
Mit freundlichen Grüßen
H. Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal http://www.abgeordnetenwatch.de vom 27. Juli 2009.
Ja, es gibt einen Anschluss- und Benutzungszwang, der ausdrücklich in den Gemeindeordnungen eines jeweiligen Bundeslandes geregelt ist. Traditionell gehört dieser in Deutschland zu den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Gemeinden und gilt dem Schutz der Gesundheit des Volkes, da somit die Sauberkeit des Grundwassers im Interesse des Gemeinwohls nachhaltig sichergestellt wird.
Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 15 Absatz 1 der Gemeindeordnung Brandenburg, in dem es heißt: „Die Gemeinde kann aus Gründen des öffentlichen Wohls durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebiets den Anschluß an Wasserleitung (…) und ähnliche der Gesundheit dienende Einrichtungen (Anschlußzwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen (Benutzungszwang) vorschreiben. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Anschluß- und Benutzungszwang durchzusetzen, wenn es zur Einhaltung geltender Umweltschutzbestimmungen erforderlich ist.“
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Anschluss- und Benutzungszwang in Ihrer Gemeinde haben, empfehle ich Ihnen, sich direkt an Ihre Gemeindevertreter zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mittelbadische SPD-Bundestagsabgeordnete
Nicolette Kressl