Frage an Nicolette Kressl von Peter J. Dr. S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kressl,
leider ist Ihre Antwort an Herrn Heinbach nicht ueberzeugend. Sie unterstellen die Bundesrepublik waere eine Demakratie? Leider hat das BVG festgestellt, dass insbesondere die Regelung der Uueberhangmandate verfassungswidrig ist. Also nicht demokratisch. Mein Kollege John K. Arrow (Nobelpreis) hat schon vor Jahren nachgewiesen, dass es keine Demokratie gibt. (siehe Arrrow-Unmoeglichkeitstheorem) Ich gehe davon sie haben ein klare Vorstellung von Demokratie, Bitten erklaeren Sie mir was Demokratie ist. Ich bin nur ein bloeder oekonom und weiss es nicht.
Und bitte erklaeren Sie mir bitte, wenn die Zusammensetzung des Bundestags nicht verfassungskonform ist, warum er sich nicht aufloest und stattdessen das verffassungswidrige Wahlverfahren jetzt nochmals anwendet? Warum bekommt der Bundestag immer Jahre um einen Missstand zu beheben, ich als Buerger nicht, ich habe immer alles unverzueglich zu machen?
Mit besten Gruessen und jetzt schonmal danke fuer die Antwort
Dr. Peter J. Stauvermann
Sehr geehrter Herr Dr. Stauvermann,
Sie schreiben, ich unterstellte der Bundesrepublik Deutschland, eine Demokratie zu sein. Nein, ich unterstelle das nicht. Ich schreibe Deutschland zu, eine Demokratie zu sein.
Aber es stimmt: Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Juli 2008 entschieden, dass die Regelung der Überhangmandate geändert werden muss. Die SPD hat dieses Urteil akzeptiert und ist absolut bereit dazu, das Wahlrecht den Vorgaben des BVG entsprechend umzugestalten. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat ihre Bereitschaft, das Wahlgesetz zu ändern, bereits bewiesen, indem sie sich ausdrücklich für den am 3. Juli 2009 von der Grünen-Fraktion eingebrachten Gesetzesantrag zur Reform des Wahlrechts aussprach. Dieser hätte die Überhangmandate weitgehend abgeschafft. Leider war jedoch unser Koalitionspartner nicht gewillt, die Regelung der Überhangmandate zu kippen oder überhaupt konstruktive Gespräche zu führen. Wir konnten letztendlich dem Antrag der Grünen-Fraktion nicht zustimmen, um keinen Koalitionsbruch zu begehen. Die Erklärung der SPD-Fraktion in der Plenarsitzung vom 3. Juli 2009 zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf können Sie im unten angehängten Dokument einsehen.
Trotzdem möchte ich klarstellen, dass das BVG lediglich diese eine Regelung der Überhangmandate und nicht, wie sie schreiben, „insbesondere“ diese beanstandet hat. Denn diese Regelung ist nur eine Stellschraube im deutschen Wahlrecht.
Und: Das BVG hat dem Gesetzgeber in seinem Urteil ausdrücklich Zeit bis Juni 2011 eingeräumt, um das Wahlrecht anzupassen.
Und das aus gutem Grund. Wir hätten zwar das Wahlrecht gerne noch in dieser Legislaturperiode reformiert gesehen, können uns in einer solchen Angelegenheit aber keine Schnellschüsse erlauben. Denn ein Wahlrecht muss Enormes leisten. Es muss stabile Regierungen garantieren und in selbem Maße Regierungswechsel ermöglichen. Es muss den kleineren Parteien die Chance geben, in den Bundestag einziehen zu können und dennoch einen handlungsfähigen Bundestag gewährleisten. Unser Wahlrecht soll insbesondere den Willen des Volkes so genau wie möglich in der schlussendlichen Sitzverteilung im Bundestag abbilden. Genau diese Vorzüge bietet uns das aktuelle Wahlrecht bereits, und es darf damit zweifelsohne als eines der insgesamt demokratischsten und gerechtesten Wahlrechtssysteme weltweit eingestuft werden. Deutschland ist somit ein Musterbeispiel einer modernen parlamentarischen Demokratie.
Diese Vorzüge unseres Wahlrechts sollen auch nach einer Wahlrechtsreform nicht verloren gehen. So ist es durchaus sinnvoll, diese komplexe und komplizierte Änderung und weitere Verbesserungen unseres Wahlrechts ohne Zeitdruck angehen zu können.
Hätte sich der Bundestag nach dem Urteil des BVG gar aufgelöst – wie sie das fordern: Man hätte Neuwahlen benötigt. Aber: Es ist unmöglich, ohne ein funktionierendes Parlament eine Wahlrechtsänderung in kürzester Zeit zu bewerkstelligen, um diese Neuwahlen durchführen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mittelbadische SPD-Bundestagsabgeordnete
Nicolette Kressl