Frage an Nicolette Kressl von Andreas L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Kressl,
ich habe heute Abend einen 0900-Spammanruf bekommen, in dem mir von einer Bandansage ein Audi Cabriolet als Gewinn versprochen wurde. Ich muss "nur" bei der Nummer 09003030120 anrufen, um Daten zu vervollständigen.
Ich bitte sie, endlich eine politische Lösung für dieses Problem zu finden, denn diese Abzockemasche funtioniert schon seit mehreren Jahren, trotz Bundesnetzagentur.
Ich als einfacher Bürger kann leider nichts unternehem, außer die Bundesnetzagentur und Politiker zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Liedtke
Sehr geehrter Herr Liedtke,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de vom 3. Juli 2009.
Das von Ihnen beschriebene Problem ist mir gut bekannt. Fakt ist, dass Werbung unter Verwendung von Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig ist, wenn nicht eine Einwilligung des Adressaten vorliegt. Im Mai dieses Jahres hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung nun ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, welches die Verbraucher noch besser schützen soll.
Maßnahmen, die mit dem Gesetz auf den Weg gebracht wurden, sind u.a., dass
* Telefonwerbeanrufe nur noch dann zulässig sind, wenn die vorherige, ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers vorliegt.
* Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
* bei Telefonwerbeanrufen ein Verbot der Rufnummernunterdrückung gilt, das ebenfalls mit einem Bußgeld bewehrt ist.
* Sie außerdem die Möglichkeit haben, ein einmal gegebenes Einverständnis zu widerrufen, auch am Telefon.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, wie zum Beispiel bei der Deutschen Telekom, alle Rufnummern, die mit 0900 beginnen, für Ihren Telefonanschluss sperren zu lassen. Allerdings gilt diese Sperre nur für die abgehenden Anrufe.
In Deutschland sind neben der Bundesnetzagentur die Verbraucherzentralen zuständig, gegen Unternehmen vorzugehen, die Verbraucher mit unzulässigen Werbeanrufen belästigen. Sie haben die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch im Wege eines Abmahnverfahrens und notfalls mit der Unterlassungsklage durchsetzen. Stellen die Verbraucherzentralen einen Verstoß fest, drohen dem Unternehmen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Für ein solches Abmahnverfahren benötigen die Verbände stets Angaben zu Datum und Uhrzeit des Anrufes, Name des Anrufers, Name des Unternehmens und den Grund des Anrufes.
Die Kontaktdaten Ihrer nächsten Beratungsstelle finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de < http://www.verbraucherzentrale.de/ >. Auf der Seite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de < http://www.bundesnetzagentur.de/ > finden Sie weitere Kontaktmöglichkeiten, einen Missbrauch wie in Ihrem Fall anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Mittelbadische SPD-Bundestagsabgeordnete
Nicolette Kressl