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Nicole Westig
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Frage von Peter K. •

Elementarschadensversicherung als Pflicht?

Frau Westig, warum ist die FDP dagegen??

MFG Peter K.

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Sehr geehrter Herr K.,

als Freie Demokraten lehnen wir eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ab.

Eine Versicherungspflicht kann keinen Schadensfall verhindern. Um Schadensereignissen bestmöglich vorzubeugen, müssen die Länder die Prävention stärken. Dazu bedarf es insbesondere Maßnahmen im Bau- und Umweltrecht. Der Bund hat hier mit der Klimaanpassungsstrategie, dem Klimaanpassungsgesetz und dem Naturgefahrenportal bereits wichtige Wegmarken gesetzt.

Als Kompromisslösung hat das von der FDP geführte Bundesministerium der Justiz in diesem Zusammenhang eine Angebotspflicht vorgeschlagen, die ohne einen staatlichen Rückversicherer und ohne Staatsgarantien auskommt. Denn die Versicherer bleiben in ihrer Vertragsgestaltung frei und können das von ihnen versicherte Risiko adäquat und marktgerecht bepreisen. Ferner setzt eine risikoadäquate Prämie Anreize für Präventionsmaßnahmen und ist ein Gebot des Verfassungsrechts, wie die Länder selbst in einem Bericht festgestellt haben.

Als Freie Demokraten sind wir überzeugt, dass Eigentümer am besten wissen, wie sie ihr Eigenheim absichern. Deshalb lässt ihnen die Angebotspflicht die Wahl, ob und wie sie sich gegen Elementarschäden versichern wollen. Die Angebotspflicht stellt auch sicher, dass jeder seinen Versicherungsstatus gegen Naturkatastrophen kennt und sich entsprechend versichern kann.

Wir sind der Auffassung, dass eine Pflichtversicherung hingegen mehr Probleme schaffen würde, als sie löst. Sie macht das Wohnen teurer, auch für Mieter, da Vermieter die Kosten auf sie umlegen dürften. Zudem führt sie nicht zu niedrigeren Versicherungsprämien, weil diese immer nach dem individuellen Risiko des Gebäudes bemessen werden. Der Staat müsste außerdem eine teure Kontrollbürokratie der Versicherungspflicht für rund 20 Millionen Wohngebäude aufbauen. Eine Pflichtversicherung wäre zuletzt auch deshalb ineffektiv, weil staatliche Stellen im Einzelfall über Ausnahmen aufgrund noch zu definierender unzumutbarer Härten entscheiden müssten.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Westig MdB

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